Erstellt am 30.12.2019 um 11:01 Uhr von celestro
"Für den Arbeitgeber bestehen im Rahmen eines befristeten Arbeitsverhältnisses besondere Pflichten:
•Informationspflicht: Arbeitgeber sind verpflichtet, die befristet beschäftigten Arbeitnehmer über entsprechende unbefristete Arbeitsplätze zu informieren, die besetzt werden sollen.
https://www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/befristetes-arbeitsverhaeltnis-8-besondere-pflichten-des-arbeitgebers_idesk_PI42323_HI2330439.html"
Es ist also nicht nur so, dass Du Dich natürlich darauf bewerben kannst und darfst. Der AG hat sogar die Pflicht, Dich auf solche Stellen explizit hinzuweisen.
Erstellt am 30.12.2019 um 11:27 Uhr von nicoline
Riri
Allerdings ist er nicht verpflichtet, dich auch einzustellen, bzw. dich zu behalten. Wenn du noch kein Angebot bekommen hast, unbefristet zu bleiben, kann es im günstigsten Fall daran liegen, dass es einen BR gibt, der darauf besteht, dass alle Stellen ausgeschrieben werden, oder im schlechtesten Fall daran, dass man dich auf Dauer nicht haben will.
Sollte vor dem Ablauf deines Vertrages eine andere Person eingestellt werden, hat der BR, wenn es denn einen gibt, u.U. die Möglichkeit, diese Einstellung abzulehnen. Wenn es einen BR gibt, könntest du ihn mal um Unterstützung bitten.
Erstellt am 30.12.2019 um 12:31 Uhr von Riri
Vielen Dank erstmal für die Antworten. Ja es gibt einen Betriebsrat aber... der hat uns als befristete Arbeitnehmer noch nie geholfen. Ich werde es auf jeden Fall versuchen und bewerbe mich auf die Stelle. Bis jetzt war es in dieser Firma so 1,5 Jahre Leiharbeiter (die habe ich schon hinter mir) danach 2 mal Befristung a' für 1 Jahr. Das erste Jahr ist wie oben beschrieben im März um. Der Arbeitgeber verlängert keine der befristeten Verträge. Er lässt diese nur noch auslaufen und will dann nur noch mit Festangestellten arbeiten. Ich habe zwar wenig Hoffnung das meine Bewerbung berücksichtigt wird, aber ich versuche es. Danke euch
Erstellt am 01.01.2020 um 12:08 Uhr von michalski0709
Das macht doch aber für den AG kein Sinn deine Befristung auslaufen zu lassen um dann nach Dir einen unbefristeten Einzustellen. Wenn deine Arbeit nicht zu beanstanden ist, wäre es doch für den Ag nur zum Vorteil dich zu entfristen. Wiederspricht sich irgendwie
Erstellt am 02.01.2020 um 10:52 Uhr von Riri
An meiner Arbeit ist auch nichts auszusetzen. Ich habe mir alle Arbeiten angeeignet die in unserer Abteilung anfallen. Aber.. sowie die Planung der GF aussieht will die Firma nur noch mit Leiharbeitern zusammen arbeiten. Und dagegen fehlen mir die Argumente. Uns ist es auch völlig schleierhaft warum die uns nicht in einen festen Vertrag übernehmen. Wir sind angelernt und die Anlernphase würde weg fallen.
Erstellt am 02.01.2020 um 11:58 Uhr von celestro
also was nun?
30.12.2019 um 12:31 Uhr von Riri : "Der Arbeitgeber verlängert keine der befristeten Verträge. Er lässt diese nur noch auslaufen und will dann nur noch mit Festangestellten arbeiten."
oder
Erstellt am 02.01.2020 um 10:52 Uhr von Riri: "sowie die Planung der GF aussieht will die Firma nur noch mit Leiharbeitern zusammen arbeiten."
? ? ? ? ?
Erstellt am 02.01.2020 um 15:57 Uhr von Riri
Der Arbeitgeber lässt die befristeten Verträgen nur auslaufen. Muss uns demzufolge nicht kündigen. Nach meiner Information will unsere Arbeitgeber nur noch mit Festangestellten arbeiten und zusätzlich nur Leiharbeiter nehmen anstatt die mit jetzigen befristeten Verträgen in eine Festanstellung zu übernehmen. Deshalb war meine Frage ob es denn überhaupt Sinn macht, wenn ich mich als Arbeitnehmer mit befristetem Vertrag auf eine innerbetriebliche Stelle (es wäre ja meine jetzige Stelle) zu bewerben. Ist bisschen schwierig zu verstehen aber ich denke mal er wird meine Bewerbung nicht berücksichtigen oder gibt es da eine Rechtsprechung? Die innerbetriebliche Stelle ist ja für Arbeitnehmer (Festangestellte) gedacht die sich eventuell versetzen lassen wollen. Aber dann fehlen sie ja wieder an ihrem derzeitigen Arbeitsplatz.