Gültigkeit Beschlüsse über Legislaturperioden - Bestellung Berater
Hallo Mitstreiter, in der vorletzten Legislaturperiode hat unser Gremium zu einem Thema einen Berater beschlossen und ein Thema verhandelt. Jetzt steht dieses Thema wieder an, da der Arbeitgeber Änderungen dazu einbringt. Frage: Gilt der damalige Beschluss bis heute oder benötigt ein neues Gremium auch einen neuen Beraterbeschluss? Kennst Du dazu einen § oder ein Urteil?
Community-Antworten (19)
30.12.2019 um 10:23 Uhr
vorletzte Legislaturperiode = mehr wie 4 Jahre her? Damals war das Thema abgeshclossen? oder läuft das seither durch? Um da ganz sicher zu gehen würde ich immer einen neuen Beschluß fassen - ist doch kein Problem. Es gab ja dann shcließlich auch 2 mal eine Wahl und sehr wahrscheinlich neue BRM = ein anderes Gremium.
30.12.2019 um 11:25 Uhr
Hi Kjarrigan, ja, vorletzte Legislaturperiode heisst länger als 4 Jahre. Das Thema war damals abgeschlossen, die Arbeitsgruppe wurde jedoch inzwischen das zweite mal wieder gegründet zu jeder neuen Legislaturperiode, was aber nicht relevant ist, da der Beraterbeschluss für das Thema gemacht worden ist. Ja, ich würde auch auf Nummer sicher gehen, aber darum geht es auch nicht, sondern, ob Beschlüsse des Betriebsrates über Legislaturperioden Gültigkeit behalten.
30.12.2019 um 11:57 Uhr
"Ja, ich würde auch auf Nummer sicher gehen, aber darum geht es auch nicht, sondern, ob Beschlüsse des Betriebsrates über Legislaturperioden Gültigkeit behalten."
Eigentlich geht es schon darum ... man geht auf Nummer sicher und macht einen neuen Beschluss. Dann braucht man sich keinen Kopf darum zu machen, ob der alte Beschluss noch gültig ist, oder nicht. ;-)))
Ich denke nicht, dass ein Gremium ein anderes binden kann. Daher würde ich sagen: Nein, ein Beschluss eines BRs ist nicht mehr gültig, wenn ein neues Gremium gewählt wurde.
30.12.2019 um 12:32 Uhr
Nein, ein Beschluss eines BRs ist nicht mehr gültig, wenn ein neues Gremium gewählt wurde. öööööööhmmmmm.......... ich würde sagen, in dieser Ausschließlichkeit ist das nicht ganz richtig. Ich würde sagen, die richtige Antwort wäre eher: kommt darauf an, worum es sich handelt. BV werden auch beschlossen und diese Beschlüsse haben durchaus auch über mehrere Legislaturperioden Bestand und binden das Gremium (zunächst)
30.12.2019 um 12:44 Uhr
Sorry, aber eine BV ist eine BV und kein Beschluss (auch wenn man einen Beschluss über die BV benötigt).
Wenn ein Gremium einen Beschluss fasst, der BRV solle die BV zum Thema "Gleitzeit" unterschreiben, dann ist das in Ordnung. Wenn aber der BRV das nicht macht und 5 Tage später wird ein neues Gremium gewählt, willst Du hoffentlich nicht sagen, der neue BRV müsse sich an den Beschluss des alten BR halten und die BV unterschreiben. Oder?
30.12.2019 um 12:54 Uhr
Sorry, aber, das was du hier jetzt argumentierst finde ich an den Haaren herbeigezogen, aber egal, ich habe meine Meinung dazu gesagt und dabei bleibe ich: Es kommt darauf an, worum es sich handelt.
30.12.2019 um 13:04 Uhr
Denke auch, das eher ein neuer Beschluss norwendig ist. Vor xJahren wurde ein Berater beauftragt, das Thema abgearbeitet. Jetzt, Jahre später, kommt das Thema wieder auf den Tisch. Ist für mich ein neuer Vorgang und somit würde ich einen neuen Beschluss herbeiführen.
Wir haben seit Jahren den gleichen Rechtsbeistand. Trotzdem beschließen wir jedesmal aufs neue, wenn wir ihn konsultieren, egal um was es geht.
30.12.2019 um 13:07 Uhr
Darf ich euch zurück zum Thema bringen? Es geht darum, ob ein Beschluss für einen Berater vom neuen Betriebsrat erneut zu fassen ist oder ob ein Beschluss von einem Vorgängerplenum weiterhin Bestand hat. Falls möglich, § oder ein Urteil dazu
30.12.2019 um 14:34 Uhr
Hallo BR2020
was willste den jetzt hören. Der Beschluss ist nötig um die Kostenerstattungspflicht des AG zu gewährleisten. Also ist der § 40 BetrVG maßgebend. Dein Fall ist so speziell, dass ich mich nicht auf die Suche machen ein vielleicht "halbwegs passendes" Urteil dazu zuj finden. Ich vermute auch mal, das es dazu nichts gibt. Jedes RA mit etwas Erfahrung wird ein neues Gremium auffordern einen neune Beschlußß zu fassen (dauert 3 Min) bevor er (der RA) anschließend hinter dem Geld hinterherlaufen muss.
Da du aber sagst der Beschluß von damals ist abgearbeitet worden - ist imho auf jeden FAll ein neuer Beschluss fällig. Letzlicht müsste man sogar den Wortlaut des damilegen Beschlußes kennen, um geanueres sagen zu können. Und dazu dann evtl. sogar noch was der AG mit dem damaligen Berater vereinbart hat.
Denn moistens lauten so ein Beschluss (sinngemöß) DEr BR beschließt den Berater XY zum Thema "XYZ" hinzuzuziehen. dann wird dem AG der Beschluss übergeben und (so zumindest) bei uns) fragt der AG was das kosten wird. DAnn gibts ein Angebot Pauchal oder Stunden welches der AG noch versucht runterzuhandeln und so weiter und so fort. Und wenn Thema abgeschlossen dann ist halt zu.
Und wenn Ihr dann plötzlich mit einer neuen Rechnung (vom alten BErater) kommt und sagt: So wir nehemn mal den BEschluß von vor 4 Jahren und Du lieber AG zahlst das jetzt und der sagt Nee - der alte Beschluß zählt nicht mehr - zahlt das mal schön selber dann habt ihr ein Problem!
30.12.2019 um 14:44 Uhr
Ich versuchs nochmal anders. Ihr braucht den neuen Beschluss, nicht weil es ein neues Gremium ist, sondern weil es vermutlich ein neuer Vorgang ist.
30.12.2019 um 15:24 Uhr
"ich habe meine Meinung dazu gesagt und dabei bleibe ich: Es kommt darauf an, worum es sich handelt."
Diese Meinung macht aber mMn schon rein logisch überhaupt keinen Sinn. Warum sollte es einen Unterschied machen, um was es ging? Wie willst Du das unterscheiden? Thematisch? Zeitlich?
Wie gesagt ... als "OK" des BR, das der BRV die BV unterschreiben darf, braucht es einen Beschluss. Aber schon das Alleine zeigt ja, das eine BV kein Beschluss ist. Und das eine BV bis zu einer Änderung / Kündigung etc. auch bei einem Gremiumswechsel weiterläuft, sollte ja klar sein.
"sondern weil es vermutlich ein neuer Vorgang ist."
Und wenn nicht? Ist der alte Beschluss dann noch gültig, oder nicht?
"Darf ich euch zurück zum Thema bringen? Es geht darum, ob ein Beschluss für einen Berater vom neuen Betriebsrat erneut zu fassen ist oder ob ein Beschluss von einem Vorgängerplenum weiterhin Bestand hat."
Wir sind beim Thema. Nur haben wir genau wie Du, nicht einfach mal so eben ein Urteil im Ärmel, was wir raus schütteln könnten.
30.12.2019 um 15:41 Uhr
Gerade gefunden:
"Sitzungsniederschriften sind so lange aufzubewahren, wie ihr Inhalt von rechtlicher Bedeutung ist. Geht die rechtliche Bedeutung über die Amtsperiode hinaus (z. B. Beschlüsse zu geltenden Betriebsvereinbarungen), sind die Protokolle vom folgenden Betriebsrat weiterhin aufzubewahren."
hilft uns aber auch nicht wirklich weiter.
30.12.2019 um 16:01 Uhr
.......... ich sag jetzt mal nix
30.12.2019 um 16:17 Uhr
Das ist denke ich auch besser so .... ;-)))
30.12.2019 um 16:22 Uhr
Betriebsrat2020 Frage: Gilt der damalige Beschluss bis heute oder benötigt ein neues Gremium auch einen neuen Beraterbeschluss? Also, nur mal so nebenbei erwähnt: hier schreiben interessierte Laien, mit mehr oder minder guten Kenntnissen im BetrVG, Arbeitsrecht etc. Alle, die in diesem thread schreiben, haben keinen wirklich passenden Paragr. und kein 100% passendes Urteil gefunden, aber umfangreich ihre Meinung dazu gesagt. Wenn du / ihr euch also trotzdem nicht entschliessen könnt, wie ihr verfahren wollt, fragt doch einen Fachanwalt, z.B. den Berater von damals ob es notwendig ist, einen neuen Beschluss zu fassen. Das sollte dann ja rechtsverbindlich sein.
30.12.2019 um 16:35 Uhr
@Betriebsrat2020
Solltet Ihr:
"Wenn du / ihr euch also trotzdem nicht entschliessen könnt, wie ihr verfahren wollt, fragt doch einen Fachanwalt, z.B. den Berater von damals ob es notwendig ist, einen neuen Beschluss zu fassen."
das tun, wären wir auch nicht traurig, das Ergebnis zu erfahren. ;-))))
30.12.2019 um 16:56 Uhr
Der Anwalt meinte, dass die alten Beschlüsse noch gültig wären. Aber leider ist das nur seine Aussage, ohne Belege, ohne Literatur, also nicht belastbar.
Deswegen frage ich hier nach, ob jemand was genaueres weiss. Wäre ja möglich, dass schon mal einer von Euch genau über dieses Thema gestolpert ist.
30.12.2019 um 17:17 Uhr
"Aber leider ist das nur seine Aussage, ohne Belege, ohne Literatur, also nicht belastbar."
Warum gibst Du nichts auf die Aussage Eures Anwaltes? Der geht doch das Risiko ein, falls der AG am Ende vor Gericht ziehen würde.
P.S. und wenn ich schon zweifle, würde ich doch erst recht darauf drängen, das einfach ein neuer Beschluss gemacht wird. Dann ist es ja eben auch völlig egal, ob der Alte noch gilt, oder nicht.
P.P.S. gerade in Eurem Fall "es war zu ende verhandelt und jetzt nach Jahren soll was geändert werden" würde ich aber auch eher dazu tendieren, das man einen neuen machen muss.
30.12.2019 um 19:17 Uhr
Ehrlich gesagt verstehen kann ich das hier nicht mehr. Der rechtssichere Weg ist der einen neuen Beschluss zu fassen.
Es mag durchaus Interessant sein zu wissen ob dieser Beschluss noch bestand hat. BAG sagt ähnliches aber in einem anderen zusammenhang, nur rechtssicher in eurer Sache ist es nicht. Meine das hier: https://betriebs-berater.ruw.de/arbeitsrecht/urteile/Beteiligtenfaehigkeit-eines-Betriebsrats-nach-Neuwahl-38275
Abs. 49, 50
Verwandte Themen
Bestellung und Größe des Wahlvorstandes?
ÄlterHabe da mal eine Frage an Euch Wissenden, wir haben ja auch im nächsten Jahr Betriebsratswahlen und sind jetzt dabei einen Wahlvorstand zu bestellen. Unser Problem liegt darin, dass es eigentlich jed
§ 112 Sozialplan Erfahrung mit Berater - Definition "wirtschaftliche Situation"?
ÄlterHallo zusammen, Wegen Standorteauflösung bzw Umverlegung von Standorten müssen wir einen Sozialplan erarbeiten. Bei der Rechereche stolperte ich über dieses Zitat: Erstens "Vereinbarung eines Sozia
wann Beschluss an den Arbeitgeber weiterleiten?
ÄlterUnser Betriebsrat hat einen Beschluss gefasst, der einen externen Berater vorsieht, sollte die Geschäftsführung zu laufenden Gesprächen selbst externe Berater hinzu zu ziehen. Müssen wir diesen Besc
Nichtige / unwirksame BV wegen Ladungsfehler und weitere Fehler
ÄlterHatte gestern schon eine Frage an das Forum gestellt, welche sehr schnell und kompetent beantwortet wurden, nochmals vielen Dank dafür! Habe heute leider wieder ein verzwickten Fall. Für die Länge ent
Betriebsversammlung Teilnehmer Vertreter der GL
ÄlterHabe ein paar spezielle Fragen zur Betriebsversammlung. Unsere GL hat einen Berater eingestellt. Hätte der Berater das Recht an der BV teilzunehmen. Wenn ja, muss der BR, im Vorfeld, darüber inform