W.A.F. LogoSeminare

Rauchverbot -Für Alle oder gar nicht?

E
elefant
Jan 2018 bearbeitet

Hallo. Unser Geschäftsleitung will nur für Azubis (Wir haben 17 bis 33 Jährige) einen Rauchverbot einführen. Als Betiebsrat sind wir verzweifelt. Unserer Meinung nach glauben wir das ein Raucherverbot für die ganze Firma besser seie, weil ein Verbot für Lehrlinge finden wir "Diskriminierent". Hat jemand einen solchen Fall? Wie können wir weiter handeln: "Für Alle,oder gar nicht".

8.01202

Community-Antworten (2)

DAH
Der alte Heini

13.10.2008 um 22:33 Uhr

elefant Hier hat der Betriebsrat ein erzwingbares Mitbestimmungsrecht gem. § 87 Abs.:1, Ziffer 1 BetrVG. Diese Möglichkeit der Mitbestimmung solltet der BR nutzen um mit dem Arbeitgeber eine entsprechende Betriebsvereinbarung abzuschließen. Stellt der AG sich quer, so könnte der BR eine BV über die Einigungsstelle erzwingen. Siehe § 87 Abs. 2 BetrVG.

§ 87 Mitbestimmungsrechte Abs.: 1 Der Betriebsrat hat, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, in folgenden Angelegenheiten mitzubestimmen:

Ziffer 1 Fragen der Ordnung des Betriebs und des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb;

Abs.: 2 Kommt eine Einigung über eine Angelegenheit nach Absatz 1 nicht zustande, so entscheidet die Einigungsstelle. Der Spruch der Einigungsstelle ersetzt die Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat.

RW
rainer w

13.10.2008 um 22:47 Uhr

@elefant Entweder für alle oder gar nicht. §75 Betrvg

Ihre Antwort