Ein Kollege mit Kontakt zur ver.di meinte, dass ich im Betriebsrat kein Stimmrecht habe, solange ich in Elternzeit bin. Ist dies so, gibt es hier eine gesetzliche Grundlage? Ich habe dazu nichts gefunden. Trotz der Elternzeit nehme ich an allen Sitzungen teil und arbeite auch (bisher) aktiv mit.
Nach einem BAG Urteil ist es ja so, dass die Fahrtkosten durch den AG gezahlt werden. Ist es auch so, dass die Stunden der Betriebsrats- Arbeit (trotz Elternzeit) gutgeschrieben werden?
Grüße
Rebecca
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