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Stimmrecht während der Elternzeit; Gutschrift der Stunden

R
Rebecca
Jan 2018 bearbeitet

Hallo liebe Gemeinde!

Ein Kollege mit Kontakt zur ver.di meinte, dass ich im Betriebsrat kein Stimmrecht habe, solange ich in Elternzeit bin. Ist dies so, gibt es hier eine gesetzliche Grundlage? Ich habe dazu nichts gefunden. Trotz der Elternzeit nehme ich an allen Sitzungen teil und arbeite auch (bisher) aktiv mit.

Nach einem BAG Urteil ist es ja so, dass die Fahrtkosten durch den AG gezahlt werden. Ist es auch so, dass die Stunden der Betriebsrats- Arbeit (trotz Elternzeit) gutgeschrieben werden?

Grüße Rebecca

5.85802

Community-Antworten (2)

S
signum

13.10.2008 um 17:37 Uhr

da sieht man mal wieder dass verdi auch nicht immer recht hat. Wenn du an der sitzung teilnimmst dann zählt auch deine stimme

DAH
Der alte Heini

13.10.2008 um 22:43 Uhr

Rebecca Dann bestelle bitte dein Kollege mit Kontakt zur ver.di, dass er dummes Zeug redet. Selbstverständlich bist Du noch ein ordentliches Mitglied des Betriebsrates und das mit allen Rechten und Pflichten. Außerdem, hast Du Anspruch auf Erstattung der Fahrtkosten wenn Du für BR Arbeit in den Betrieb kommst.

Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 25. Mai 2005 - 7 ABR 45/04 Ein Betriebsratsmitglied hat gegen den Arbeitgeber Anspruch auf Erstattung der Fahrtkosten, die ihm wegen der Teilnahme an den Betriebsratssitzungen entstanden sind. Das gilt auch während der Elternzeit des Betriebsratsmitglieds. Denn die Elternzeit führt weder zum Erlöschen der Mitgliedschaft im Betriebsrat noch zum Verlust der Wählbarkeit.

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