Antrag Abgabe auf Übernahme (JAV-Mitglied) - vor dem Gespräch mit der Personalabteilung?
Hallo ich habe eine Frage, ich habe diese Woche ein Gespräch mit der Personalabteilung. Und dort wird man mir sagen wie es nach meiner Ausbildung weiter geht. Ich bin vor kurzem als JAVi gewählt worden und kann somit ja einen Antrag auf übernahme stellen. Muss ich diesen Antrag vor dem Gespräch mit der Personalabteilung abgeben, falls man mir nämlich mitteilt, dass man mich nicht übernehmen möchte. Ich denke, dass wenn man mir sagt man möchte mich nicht mehr übernehmen auch der Antrag auf Übernahme nichts mehr bringt? Kann mir vielleicht einer Weiterhelfen???
Danke
Community-Antworten (2)
13.10.2008 um 17:46 Uhr
Hallo JAV Binnen drei Monate vor Ausbildungsende abgeben ! Wenn Du jetzt innerhalb der 3 Monate bist, dann schnellstens abgeben ! Dann kann es nur durch eine gerichtliche Entscheidung verhindert werden. § 78a BetrVG
13.10.2008 um 21:47 Uhr
Ja, innerhalb von 3 Monaten vor Ausbildungsende abgeben!!
Sollte das Gespräch NACH dem Ausbildungsende sein, bitte vorher Antrag stellen. zweizeiler reicht aus.
Sollte das Gespräch davor sein, und die geben dir einen unbefristeten Vertrag bitte das schriftlich verlangen, Nicht das die dich übern Tisch ziehen und nachher sethste ohne alles da ...
Ansonsten Antrag stellen, dann biste aufer sicheren Seite.
Sollten die den Vetrag auflösen wollen, dadurch dass du dne antrag gestellt hast, sind das deren kosten.
zahlst fast nix. ;)
Habe gerade auch ein Verfahren am laufen.
ich weiß das also wie das abgeht ...
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