Erstellt am 13.10.2008 um 13:05 Uhr von Galaxy
@tulpe
was soll denn die Nebenabrede zum AV enthalten?
Erstellt am 13.10.2008 um 13:31 Uhr von Tulpe
Wir sind an einer BV,
mit dem Satz Nebenabreden sind nur wirsam, wenn sie schriftlich vereinbart werden.Nebenabreden können gesondert gekündigt weden.
Wer trifft die Nebenabreden und haben wir das Recht mitzubestimmen????
Erstellt am 13.10.2008 um 13:40 Uhr von geronimo
hallo tulpe,
ich denke soweit irgendwelche nebenabreden über den tarifvertrag rausgehen im positiven sinne sind das einzelevertragliche bestandteile, bei denen ihr nicht mitzubestimmen habt. z.b.: übertarifliche zulage etc.
gruß
Erstellt am 13.10.2008 um 14:04 Uhr von Galaxy
@tulpe
Nebenabreden, die NICHT gegen einen TV (sofern ihr einem TV unterliegt) oder ein Gesetz verstoßen(zB. Arbeitszeitgesetz) und keinen kollektivrechtlichen Bestand haben sind individualrechtlich und damit eine Absprache zwischen AN und AG und ihr als BR seid nicht in der Mitbestimmung.