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Nebenabreden im Arbeitsvertrag - mitbestimmungspflichtig?

T
Tulpe
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Leute, ist eine nebenabrede im Arbeitsvertrag mitbestimmungspflichtig für BR??? Danke für eure Hilfe.

Tulpe

7.47004

Community-Antworten (4)

G
Galaxy

13.10.2008 um 15:05 Uhr

@tulpe

was soll denn die Nebenabrede zum AV enthalten?

T
Tulpe

13.10.2008 um 15:31 Uhr

Wir sind an einer BV, mit dem Satz Nebenabreden sind nur wirsam, wenn sie schriftlich vereinbart werden.Nebenabreden können gesondert gekündigt weden.

Wer trifft die Nebenabreden und haben wir das Recht mitzubestimmen????

G
Geronimo

13.10.2008 um 15:40 Uhr

hallo tulpe,

ich denke soweit irgendwelche nebenabreden über den tarifvertrag rausgehen im positiven sinne sind das einzelevertragliche bestandteile, bei denen ihr nicht mitzubestimmen habt. z.b.: übertarifliche zulage etc.

gruß

G
Galaxy

13.10.2008 um 16:04 Uhr

@tulpe Nebenabreden, die NICHT gegen einen TV (sofern ihr einem TV unterliegt) oder ein Gesetz verstoßen(zB. Arbeitszeitgesetz) und keinen kollektivrechtlichen Bestand haben sind individualrechtlich und damit eine Absprache zwischen AN und AG und ihr als BR seid nicht in der Mitbestimmung.

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