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Arbeitnehmer nicht in der Gewerkschaft - Darf dieser frei nach Nase eingruppiert werden?

G
Gisi
Jan 2018 bearbeitet

Unser Chef möchte geringfügig beschäftigte Aushilfen einstellen. Er hat uns eine Anhörung eingereicht. Die Aushilfe sollte 6,50 Euro pro Stunde bekommen. Diese war nicht eingruppiert. Im Manteltarifvertrag gibt es keine Eingruppierung von 6,50 Euro. Wir haben nun der Einstellung zugestimmt, aber der Eingruppierung widersprochen. Nun sagte uns unser Chef, das dies möglich sei, wenn die MA nicht in der Gewerkschaft sei. Stimmt dies?

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Community-Antworten (3)

B
Bergmann

12.10.2008 um 21:26 Uhr

@ Gisi,

eindeutig nein !! Tarifverträge gelten für alle Beschäftigten !! Leider, sonst wären ja alle in der besser bezahlten Gewerkschaft -- so zahlen sie keine Beiträge und profitieren doch vom der Arbeit der Gewerkschaft !!

DAH
Der alte Heini

13.10.2008 um 02:36 Uhr

Gisi Tarifverträge gelten NUR für die Mitglieder der Tarifvertragsparteien. Das bedeutet, dass die Regelungen nur zwingend für die Kollegen die in der Gewerkschaft organisiert sind, gelten. Somit kann der Arbeitgeber mit nicht organisierten Arbeitnehmer problemlos schlechtere Regelungen mit dem Arbeitsvertrag vereinbaren.

Anders sieht es aus, wenn ein Tarifvertrag für allgemein verbindlich erklärt wurde. Aber das war ja nicht die Frage.

IW
Inkognito Weissnicht

17.10.2008 um 11:15 Uhr

Und natürlich darf man die betriebliche Übung und das Gehaltsgefüge nicht vergessen. Die gelten auch bei nicht allgemeinverbindlichkeit des Tarifvertrages

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