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Urlaubsrecht im DRK Rettungsdienst?

U
Urkel
Jan 2018 bearbeitet

Hi, wer hat ahnung vom Urlau beim DRK wie wird er gegeben in Stunden oder Tagen Wer hat QM und was genaues auf Papier? Jede Hilfe ist Willkommen! Gruß

DANKE

6.44801

Community-Antworten (1)

M
mille

12.10.2008 um 02:40 Uhr

Grundsätzlich ist der Urlaub zusammenhängend zu gewähren (§7 Abs2 Bundesurlaubsgesetz), es sei denn dass dringende betriebliche Gründ eine Teilung des Urlaubs erforderlich machen. Kann er aus diesen Gründen nicht zusammenhängend gewährt werden und hat der AN einen Anspruch von mehr als zwölf Tagen, so muss einer der Urlaubsteile mindestens 12 Tage umfassen. In keinem Fall ist Tage- oder Stundenweise Gewährung statthaft (AP 1, 4 zu § / BUrlG)

Quelle: Beck- Rechtsberater im dtv

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