Firma X existiert seit 100 Jahren mit zwei Filialen, die jeweils eine eigenständige GmbH sind. Jetzt wurde eine neue Filiale eröffnet, die auch der gleichen Unternehmensgruppe angehört und dabei auch eine eigene GmbH ist.Jetzt soll bei den Arbeitsverträgen TzBfG § 14 abs. 2a eingesetzt werden. Heißt die Befristung eines Arbeitnehmers soll auf 4 Jahre ausgeweitet werden.>Zulässig???Dabei ist aber noch zu beachten, dass der Mitarbeiter bereits ein Jahr von zwei in einer der "alten"GmbHs befristet war und diese Zeit auch als Eintrittsdatum anerkannt wurde.Vielen Dank für eventuelle Antworten oder auch nur Meinungen.