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Dieser Beitrag ist vor 17 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Frage zu Abfindung; Regelsatz "reine" Abfindungssumme - oder beinhaltet das auch automatisch die Lohnfortzahlung während der Kündigungsfrist?

F
Feuerpferd
Jan 2018 bearbeitet

Guten Morgen !

Ich hätte eine Verständnisfrage was Abfindung angeht.

Wenn ich mich mit meinem AG auf den Regelsatz einigen würde, wäre das als "reine" Abfindungssumme zu sehn oder beinhaltet das auch automatish die Lohnfortzahlung während der Kündigungsfrist?

Vielen Dank schon mal für Eure Antworten und einen erfolgreichen Tag Feuerpferd

6.05108

Community-Antworten (8)

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Lotte

10.10.2008 um 12:50 Uhr

Feuerpferd, das kommt darauf an, ob Du im Zuge der Verhandlungen einen Aufhebungsvertrag unterschrieben hast. Wenn Du gekündigt wurdest und nichts anderes unterschrieben hast, Deine Arbeitskraft weiter anbietest, dann müsste die Lohnfortzahlung bis zum Ende der KFrist gelten.

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Peanuts

10.10.2008 um 13:29 Uhr

"Wenn Du gekündigt wurdest und nichts anderes unterschrieben hast, Deine Arbeitskraft weiter anbietest, dann müsste die Lohnfortzahlung bis zum Ende der KFrist gelten."

Solange das Arbeitsverhältnis besteht muss Lohn/Gehalt gezahlt werden. Es spielt überhaupt keine Rolle, ob gekündigt oder ein Aufhebungsvertrag zum Zeitpunkt X vereinbart wurde.

Warum sollte ich im Fall einer Kündigung/ eines Aufhebungsvertrages meine Arbeitskraft anbieten müssen? Bis zum Beendigungszeitpunkt bin ich AN mit allen Rechten und Pflichten, muss also meine arbeitsvertraglich vereinbarte Leistung erbringen.

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Lotte

10.10.2008 um 13:42 Uhr

peanuts, vielleicht solltest Du die Frage und Deine Antwort nochmal ganz langsam lesen.

Kleine Hilfestellung: ...weißt Du ob nicht eine Langzeiterkrankung besteht? ...weißt Du ob Feuerpferd mit Erhalt der Kündigung nicht denkt, dass er zu Hause bleiben kann?

Eben, wenn ein Aufhebungsvertrag unterschrieben wurde, gilt der festgesetzte Zeitpunkt und nicht die KFrist.

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Peanuts

10.10.2008 um 14:30 Uhr

Suche die kleine Hilfestellung und finde sie nicht.

F
Feuerpferd

10.10.2008 um 16:25 Uhr

Hi,

es geht um eine betriebsbedingte Kündigung. Ich komme zurück aus der Elternzeit - bin noch bis 2010 BR -Mitglied / ordentliches - und laut AG gibts keinen Arbeitsplatz für mich .. Er hat mir einen Arbeitsplatz in der Produktion gegebn - bin aber kaufmännische Angestellte ... is alles etwas umständlich. Natürlich würde ich meine Arbeitsleistung erbringen, wenn ich einen entsprechenden Arbeitsplatz bekäme. Nur in die Produktion gehe ich nicht .. ergo muss der AG mir betriebsbedingt kündigen ... es ging mir jetzt eigentlich nur darum, ob - falls ich freigestellt würde für die Zeit der Kündigungsfrist das schon quasi als "Anteil" der Abfindung gerechnet wird oder ob das unabhängig von einander zu sehen ist. Wird wohl Verhandlungssache sein oder ? Zumindest schätz ich das mal so ein ..

Gruß Feuerpferd

L
Lotte

11.10.2008 um 18:19 Uhr

Feuerpferd, zu Deiner Frage: Eine Abfindung wird nicht auf die Kündigungsfrist angerechnet. Zu Deinem Fall:

  1. Ein BRM kann nicht einfach betriebsbedingt gekündigt werden (siehe hierzu § 103 BetrVG und § 15 KSchG).
  2. Was sagt denn Dein AV, wo bist Du einsetzbar?
  3. Du hast das Recht zu den Bedingungen Deines AV beschäftigt zu werden, nicht mehr, aber auch nicht weniger! Du kannst nicht einfach der Arbeit fern bleiben, wenn Dein AV eine Beschäftigung in der Produktion zulässt.
  4. Der BR müsste vor der Versetzung gehört werden. 5.Wichtig: Keinen Aufhebungsvertrag unterschreiben, bevor Du nicht fachkundigen Rat eingeholt hat!
M
Magenta

13.10.2008 um 17:00 Uhr

@ Feuerpferd

Hinter deinem persönlichem Problem könnte auch eine Taktik des AG stehen. Ist es bei euch schon öfters vorgekommen, dass MA aus dem Mutterschutz zurückgekommen sind und keinen Arbeitsplatz mehr hatten? Wenn ja, wurden die Vertretungen unbefristet eingestellt, oder worde die Arbeit auf die verbliebenen MA verteilt und der AG möchte so einen Arbeitsplatz einsparfen?

Euer AG rechnet sich vielleicht Vorteile aus, keine Mütter zu beschäftigen, die öfters wegen Krankheit des Kindes Fehlen könnten und wegen der Betreuung des Kindes auch nicht jederzeit Überstunden machen können.

F
feuerpferd

14.10.2008 um 20:43 Uhr

Hallo

vielen lieben Dank für eure Antworten :)

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