Aufgewendete Freizeit für die Betriebsratsarbeit erstatten - In wie weit müssen wir offenlegen bzw. Erklärungen geben?
Hallo, Wieder eine Frage. Der GF zweifelt die aufgewendete Zeit für die Betriebsratsarbeit außerhalb der Arbeitszeit an. In wie weit müssen wir offenlegen bzw. Erklärungen geben.
Community-Antworten (1)
09.10.2008 um 14:38 Uhr
unwissender, Müssen ist immer so eine Sache... Wenn der AG den Freizeitausgleich nicht gewährt, dann müsst Ihr vor Gericht und diesen Freizeitausgleich einklagen (Urteilsverfahren). Dort müsst Ihr dann die Notwendigkeit beweisen. Wenn man durch eine Aufklärung den Gang zum Gericht vermeiden kann und diese Aufklärung der BR Arbeit nicht schadet, dann sollte man sich überlegen, ob man auf das "Müssen" warten will.
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