Erstellt am 29.05.2008 um 06:12 Uhr von Mona-Lisa
@Kuckuck,
automatisch wird gar nix nachgerückt. Der Stellvertreter vertritt den Vorsitzenden bis ein neuer gewählt ist. Und genau diese Wahl sollte er unverzüglich einleiten. Auch kann sich der Stellvertreter selbst zur Wahl stellen, dann müsste eben auch dieses Amt neu besetzt werden.
Wenn euer Vorsitzender noch im Amt ist, könnte dieser auch zurücktreten und mit seiner Stimme die Wahl des "Amtsnachfolgers" u. U. beeinflussen....
Fündig wirst du im § 26 BetrVG - IV. Stellung des stellvertretenden Vorsitzenden/Verhinderung des Vorsitzenden
Erstellt am 29.05.2008 um 11:34 Uhr von awo-mitarbeiter
Das wäre ja eine tolle Sache, nein, der Stellv. BR vertritt den scheidenden BR Vorsitz nur bis ein neuer BR Vorsitz gewählt wurde.
Erstellt am 29.05.2008 um 14:11 Uhr von Benno_BRB
@ Kuckuck: Denkt auch an den Nachrücker.... ;-)