Hallo, unser WV hat die gleiche Adresse wie der BR.

Unter dieser Adresse ist nur zu den Zeiten der BR Sitzungen jemand erreichbar.Die Zeiten der BR Sitzungen sind einmal wöchentlich für ca.2h.
Der WV setzt sich Zusammen aus 2 BRM und einem Arbeitnehmer.

Nun teilt der WV mit, das die Wahlvorschläge in den Briefkasten geworfen werden sollen.

Ich dachte das die Wahlvorschläge direkt persönlich abgegeben werden müssen um auch die schriftliche Annahme bestätigt zu bekommen.

Wenn nun am Stichtag des Abgabetermins kein WV angetroffen wird und man die Vorschlagslisten in den Briefkasten wirft kann es doch sein, das die Frist abgelaufen ist oder etwa nicht ?

Wie verhält sich die gleiche Adresse von WV und BR im Zusammenhang und würde dieses unter Umständen einen Anspruch aus §19 BetrVG auslösen ?

Merci Mausi