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WV und BR gleiche Adresse ?

M
mausiwagn
Jan 2019 bearbeitet

Hallo, unser WV hat die gleiche Adresse wie der BR.

Unter dieser Adresse ist nur zu den Zeiten der BR Sitzungen jemand erreichbar.Die Zeiten der BR Sitzungen sind einmal wöchentlich für ca.2h. Der WV setzt sich Zusammen aus 2 BRM und einem Arbeitnehmer.

Nun teilt der WV mit, das die Wahlvorschläge in den Briefkasten geworfen werden sollen.

Ich dachte das die Wahlvorschläge direkt persönlich abgegeben werden müssen um auch die schriftliche Annahme bestätigt zu bekommen.

Wenn nun am Stichtag des Abgabetermins kein WV angetroffen wird und man die Vorschlagslisten in den Briefkasten wirft kann es doch sein, das die Frist abgelaufen ist oder etwa nicht ?

Wie verhält sich die gleiche Adresse von WV und BR im Zusammenhang und würde dieses unter Umständen einen Anspruch aus §19 BetrVG auslösen ?

Merci Mausi

95102

Community-Antworten (2)

F
Forentroll

26.03.2010 um 14:29 Uhr

Wo steht was von persönlich übergeben? Nirgends! Außerdem ist der letzte Abgabetermin immer der Stichtag um 23:59 Uhr und nicht zum Beispiel 12:00 Uhr. Also kann nichts am Abgabetermin abgelaufen sein.

Warum sollte das einen Anspruch das Auslösen? Hier ein klares NEIN!

P
Peanuts

26.03.2010 um 15:50 Uhr

"Außerdem ist der letzte Abgabetermin immer der Stichtag um 23:59 Uhr ... "

Unsinn ...

"Wenn nun am Stichtag des Abgabetermins kein WV angetroffen wird und man die Vorschlagslisten in den Briefkasten wirft kann es doch sein, das die Frist abgelaufen ist oder etwa nicht ?"

Wann die Einreichungsfrist abläuft, muss dem Wahlausschreiben zu entnehmen sein.

Ist eine Uhrzeit genannt? Dann hat der WV dafür Sorge zu tragen, dass Wahlvorschläge auch nur bis zu diesem Zeitpunkt abgegeben werden können. In Abwesenheit ist das allerdings nicht möglich ...

Ist keine Uhrzeit angegeben, läuft die Einreichungsfrist erst Mitternacht ab.

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