Hallo, wir haben in unserem Betriebsrat für jedes ordentliche Mitglied eine eigene E-Mail Adresse. Ersatzmitglieder haben keine. Außerdem gibt es noch eine E-Mail Adresse zur Kommunikation mit der Geschäftsführung, der Personalleitung und der Gewerkschaft, auf die nur der BR-Vorsitzende und sein Stellvertreter Zugriff haben. Sie verteilen dann die vorliegenden Mails. Ich sehe da einen Konflikt mit Paragraph 34 Abs. 3 BetrVGes, da der Zugriff auf die Mails nur nach Weitergabe durch den BRV bzw. seinen Stellvertreter möglich ist, für Ersatzmitglieder nur nach dem Ausdrucken. Also nicht jederzeit. Hat jemand eine bessere Lösung?