Betriebsbedingte Kündigung für JAV?
Hallo. Bei mir im Betrieb stehen demnächst betreibsbedingte Kündigungen an. Mein JAV Amt läuft diesen Monat ab. Werde mich nicht wieder aufstellen lassen. Aber es gilt ja noch 1 Jahr Kündigungsschutz. Bin ich dann erstmal auf der sicheren Seite? Oder könnte ich gekündigt werden?
Community-Antworten (2)
07.10.2008 um 18:02 Uhr
Hallo,
in dieser Hinsicht bist Du erst mal auf der "sicheren Seite". Geregelt ist dies ausser im BetrVG auch im KSchG § 15. Außnahme bildet hier nur eine Betriebsstillegung. Wenn Du ein Amt im BR oder in der JAV inne hattest, hast Du danach noch ein Jahr Kündigungsschutz. Auch wenn dein Arbeitsplatz wegfällt (dadurch betriebsbedingte Küündigung), hast Du Kündigungsschutz. Der AG muß Dir in dem Fall einen anderen Arbeitplatz zuweisen, ob er will oder nicht.
MfG
Rapper22
07.10.2008 um 20:28 Uhr
Danke für deine Antwort. Meine Sorge war deshalb begründet, weil ich erst seit 3 Jahren im Betrieb bin und somit , mit die schlechtesten Karten hätte. Also, muss ich mir erstmal keine Sorgen machen!? Der Betrieb wird auf jeden Fall weiterbestehen. Es werden einige Stellen abgebaut.
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