Erstellt am 07.10.2008 um 16:02 Uhr von Rapper22
Hallo,
in dieser Hinsicht bist Du erst mal auf der "sicheren Seite". Geregelt ist dies ausser im BetrVG auch im KSchG § 15. Außnahme bildet hier nur eine Betriebsstillegung. Wenn Du ein Amt im BR oder in der JAV inne hattest, hast Du danach noch ein Jahr Kündigungsschutz. Auch wenn dein Arbeitsplatz wegfällt (dadurch betriebsbedingte Küündigung), hast Du Kündigungsschutz. Der AG muß Dir in dem Fall einen anderen Arbeitplatz zuweisen, ob er will oder nicht.
MfG
Rapper22
Erstellt am 07.10.2008 um 18:28 Uhr von RandomName
Danke für deine Antwort.
Meine Sorge war deshalb begründet, weil ich erst seit 3 Jahren im Betrieb bin und somit , mit die schlechtesten Karten hätte.
Also, muss ich mir erstmal keine Sorgen machen!?
Der Betrieb wird auf jeden Fall weiterbestehen.
Es werden einige Stellen abgebaut.