Betriebsratswahl - dürfen Betriebsangehörige mit ppa wählen?
Hallo können betriebsangehörige die ppa haben Wählen
Community-Antworten (6)
20.03.2006 um 14:35 Uhr
Hallo,
nein die dürfen nicht wählen.
20.03.2006 um 15:19 Uhr
das sind die "leitenden Angestellten", die kein Wahlrecht haben.
20.03.2006 um 15:25 Uhr
sicher?
§ 5 BetrVG Abs. 3 Satz 2 genau überprüfen!
Ich hab da ne recht gute Checkliste die könnte ich Dir mal mailen!?
Benno
20.03.2006 um 19:24 Uhr
grundsätzlich dürfen sie nicht wählen. Aber §5(3) Nr 2 sagt, daß die Prokura auch im Verhältnis zum Arbeitgeber nicht unbedeutend sein soll d.h., wenn es sich um eine sogenannte Titularprokura handelt dürfen sie ggf. das Wahlrecht wahrnehemn. Titularprokura bedeutet, daß im Innenverhältnis die Entscheidungsmöglichkeiten gem. dem HGB erheblich eingeschränkt sind.
20.03.2006 um 20:20 Uhr
Ergo, norbert, ist "ppa" nicht die allerheilig machende Wollmilchsau, oder?
Wir haben im übrigen einen Wahlberechtigten, der mit "ppa" unterzeichnen darf. Die Eigenschaft als "AN" wurde bislang noch seit 2 Wahlen bestätigt.
Und nu? Da müssen wohl andere Kriterien herangezogen oder der "Umfang" der Prokura abgeklärt werden.
Es gibt im Netz eine ganz gute Übersicht "Abgrenzung AN / ltd. Angestellter", siehe unten. Vielleicht hat Benno aber noch eine bessere und könnte auch diesen Link einmal zur Verfügung stellen.
Gruß Fayence
23.03.2006 um 09:48 Uhr
Moins!
Nee meine liebe Fayence, eine bessere Übersicht habe ich nicht. Genau dieselbe ja, aber keine Bessere. Ich danke Dir für den Link. Jetzt weiss ich woher mein verdi-Sekretär "meine" Übersicht hat. Ich habe die nämlich mühsam vom Papier eingetippt!
Schönen Tag noch!
Benno
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