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Gemeinsame Nutzung der Sozialräume: Fremdfirma (Werkvertrag) und eigenes Personal - Könnte man dann von einer Betriebszugehörigkeit mit Folgen für die Betriebsgröße ausgehen?

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zrx-kawa
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Forum, eine Fremdfirma erledigt in einem abgeschlossenen Teil des Firmengebäudes Packarbeiten. Es gibt eigene Toiletten in dem Bereich und einen Pausenraum mit Kaffeautomat. Der Pausenraum ist recht klein und jetzt soll den "Fremden" erlaubt werden, die Sozialräume (Waschraum, Toiletten, Kantine), die im restlichen Teil des Firmengebäudes sind, mit zu benutzen. Frage: Könnte man dann von einer Betriebszugehörigkeit mit Folgen für die Betriebsgröße ausgehen? Hoffe auf informative Antworten! Gruß, kawa

7.07605

Community-Antworten (5)

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rainer w

23.06.2008 um 21:44 Uhr

Gib mal links unter "Suchen" die Nr:23406 ein, evtl. helfen Dir die Antworten dort schon mal ein Stück weiter. Mit dem benutzen eurer Kantine hat es da Weniger was zu tun.

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zrx-kawa

23.06.2008 um 22:09 Uhr

klappt leider nicht, mir wird dann nur deine Antwort auf meine Frage gezeigt. Nummer falsch? Gruß, Kawa

RW
rainer w

23.06.2008 um 23:08 Uhr

Erscheint dadrunter nicht auch der Beitrag Unterschied Werksvertrag- Scheinwerksvertrag für LeihAN ? Bei mir ja wenn ich die Nr. eingebe. Oder versuchs mal mit dem Thema Unterschied Werksv.........! Wenn es dann nicht klappt melde dich wieder.

A
Akira

23.06.2008 um 23:14 Uhr

Hallo zrw-kawa Nr.23406 richtig versuche es unter Mitbestimmung: dort ist der Betrag an dritter Stelle mit volgendem Titel Gemeinsame Nutzung der Sozialräume: Fremdfirma (Werkvertrag) und eigenes Personal

Z
zrx-kawa

24.06.2008 um 21:31 Uhr

Thanks @ all !!!

Klappte zwar auch nicht (weiß der Geier, warum) aber mit anhängen der Nr. an einen anderen Artikel in der Adresszeile des Browsers gings dann doch!

Hat wirklich sehr geholfen, hatte heute ein gutes Gespräch mit der GF. Wobei meine positive Meinung über das Gespräch von dor nicht unbedingt geteilt wird ggg

Nochmals Danke!

kawa

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