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Einführung neues System. Mitbestimmungsrecht

A
Ambrosia
Dez 2019 bearbeitet

Hey liebe Community,

bei uns wird ein neues System für Social Media Management eingeführt, über das wir vorerst nur schriftliche Infos hatten, und wir haben per Beschluss der Einführung mit den Informationen die uns an dem Tag vorlagen (erst einmal) zugestimmt. Nun wurden intern Trainings-und Fragesessions die das System betreffen angesetzt, sowie eine Telco zum Austausch der verschiedenen Verantwortlichen und wir wurden nicht informiert.
Liege ich jetzt ganz falsch, oder müssen wir nicht trotzdem weiter involviert werden? Meines Erachtens nach müssen wir doch vom ersten bis zum letzten Schritt mit an Bord sein, unabhängig davon, ob wir einer Einführung nach unserem vorliegenden Kenntnisstand zugestimmt haben. Belehrt mich gerne eines besseren, aber ich bin grad echt maulig, und brauche bitte Feedback von euch. LG Ambrosia

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Community-Antworten (6)

G
ganther

19.12.2019 um 17:13 Uhr

was auch immer unter "erst einmal" zu verstehen sein soll. Das kann ich nach diesen Infos nicht richtig nachvollziehen. Nur weil man mal sagt: "lieber AG, dann mach doch" muss man noch lange nicht bei jedem Schritt einbezogen werden. Ob das Training eine Schulung im Sinne des BetrVG war, kann ich auch nicht beurteilen. Kann sein, muss aber nicht. Die Mitbestimmungsrechte bestimmen sich nach dem BetrVG und da gibt es bei einem solchen Thema sicher verschiedene. Beratung von Arbeitsabläufen (vielleicht schon geschehen) technische Einrichtung (vielleicht schon verbraucht durch "erst einmal") Schulung (wenn erforderlich) Versetzung (wenn durch die neue Tätigkeit mit der Software entsprechende Änderungen in der Tätigkeit der MA ergibt) und vielleicht auch noch mehr....

D
DummerHund

19.12.2019 um 17:38 Uhr

Ich vermute mal das ihr ein bisschen blauäugig und ohne weiteres wissen MIT und IN Social Media Management Systemen, Verknüpfungen, Tools und dessen Steuerungen dran gegangen seit. Gerade deshalb schreibe ich hier immer, bei sowas BV erarbeiten (mit Hilfe von externen Fachmann) und in einzelnen Schritten festhalten: Zweckbestimmung, Schnittpunkte, Hard und Software festschreiben, wer wird wann geschult, wann wird weiter geschult, wer führt Schulung durch. Wartung, wer Wartet, keine Leistungs- und Verhaltenskontrollen .usw.

C
celestro

19.12.2019 um 17:44 Uhr

da wird es eventuell nun sehr auf den Wortlaut des Beschlusses ankommen, der dem AG übermittelt wurde .....

K
kratzbürste

19.12.2019 um 20:35 Uhr

Denke auch - ihr wart zu oberflächlich. Um den Fuß wieder in die Tür zu bekommen, würde ich abgelöst vom System in Bezug auf die Schulungen die Mitbestimmung nach §§96-98 BetrVG ins Feld führen

A
Ambrosia

20.12.2019 um 11:46 Uhr

Hallo ihr lieben, ja es war tatsächlich etwas blauäugig, leider war ich auch nicht da, als der Beschluss gefasst wurde, das war meine Stellvertreterin :( ...Und bisher hat es immer recht gut geklappt, wenn Systeme eingeführt wurden. Ich habe auf jeden Fall heute noch einen Gesprächstermin mit der Verantwortlichen. Dort werde ich klar machen, dass wir ab jetzt auf jeden Fall IMMER wenn es um solche Themen geht, einen externen Sachverständigen mit einbeziehen werden, und ggf. auch unter Anwendung der Punkte die Dummerhund geschrieben hat. Es wäre auf jeden Fall günstiger, netter und einfacher gewesen, uns mit in den Verteiler zu setzen, oder mal eben zu fragen, ob wir dabei sein müssen. Pech für den AG, denn das wird jetzt deutlich teurer und langwieriger! Danke für euer Feedback! Auf euch ist echt Verlass!!!

D
DummerHund

20.12.2019 um 11:50 Uhr

Schön auch eine Rückmeldung zu bekommen :-)

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