Erstellt am 06.10.2008 um 17:03 Uhr von Rollie
Versteh ich das richtig ? Ihr seid bei zusammen 39 Wochenstunden in der Woche nicht in der Lage, Euch so zu organisieren, das jeder etwas am PC machen kann, sprich, ihr habt 39 Stunden PC-Arbeit als BR, so das es notwendig wäre, die Verteilung so zu machen, das auch am Wochenende BR-Arbeit gemacht wird, weil man dann ggf. Sonntagszuschlag noch absahnen kann ? *verwundertguck
Erstellt am 06.10.2008 um 20:31 Uhr von DonJohnson
@appletree
Das du die Frage nicht ernst meinst, weiß ich sehr wohl. Wer regelt denn wer wann BR Arbeit macht? Ihr seid ja nur zum Teil freigestellt wenn cih das richtig verstanden habe. Wer oder was regelt wer wann freigestellt ist? Wenn du automatisch in der Nachtschicht freigestellt bist zu sagen wir mal 50% (was kein AG machen würde...) dann darf dir kein nachteil entstehen, oder? Um genaueres zu sagen bitte mehr Infos, sonst falle ich hier echt mal wieder auf die schnau... lach
Erstellt am 07.10.2008 um 10:14 Uhr von peanuts
" Müssen uns für diese Sonntagsarbeit/BR-Arbeit auch die Zuschläge für Sonntag gezahlt werden? "
Da BR-Arbeit WÄHREND der Arbeitszeit zu tätigen ist, verstehe ich die Frage nicht!
Abgesehen davon, halte ich Eure Aufteilung bzw. eine Teilfreistellung mit 4,75 Stunden nicht für BetrVG konform.
Erstellt am 07.10.2008 um 10:34 Uhr von appletree
BR-Arbeit während der Arbeitszeit zu tätigen ist.......Wir sind Krankenschwestern und arbeiten auch am Sonntag, also gehört der Sonntag wohl auch zur Arbeitszeit dazu. Wir sind nicht alle 3 nur für den BR freigestellt sondern arbeiten auch noch auf Station und daher ist für uns das ganz normal BR-Arbeit auch mal Samstags oder Sonntags zu machen, wenn unter der Woche Dienst auf Station im Dienstplan steht.
appletree
Erstellt am 07.10.2008 um 10:48 Uhr von peanuts
"Wir sind nicht alle 3 nur für den BR freigestellt "
Muss man nicht verstehen... die Freistellung gem. § 38 BetrVG ist ausschließlich für BR-Tätigkeit vorgesehen.
"Wir sind Krankenschwestern und arbeiten auch am Sonntag, also gehört der Sonntag wohl auch zur Arbeitszeit dazu. "
Dann verstehe ich Deine Ursprungsfrage noch weniger! Wenn Ihr an einem Sonntag Dienst habt, sind die Zuschläge doch eh zu bezahlen. Ob Ihr in dieser Zeit auf Station tätig seid oder BR-Arbeit macht, spielt überhaupt keine Rolle.