Inwieweit profitieren neueingestellte MA von der Nachwirkung einer gekündigten Betriebsvereinbarung?
Die BV unserer GmbH wurde im Mai 2005 von der GF gekündigt. Der Abschluss einer neuen BV ist gescheitert. Den MA wird lt. dieser BV u. a. jährlich ein freier Tag gewährt (Behördentag) und der Jahresurlaub gestaffelt nach Alter gewährt.
- Erhält nach der abgelaufenen Kündigungsfrist der BV eine neu eingestellte Mitarbeiterin trotzdem den "freien Tag"?
- Darf der GV einer neu eingestellten MA, die lt. der gekündigten BV aufgrund ihres Alters 30 Tage Urlaub gekäme, mit z. Bsp. 26Tagen Urlaub abspeisen? Sag schon mal Danke.
Community-Antworten (4)
05.10.2008 um 22:51 Uhr
Ohne nähere Kenntnis der BV kann man dazu schwer was sagen. Wenn in der BV eine Nachwirkung geregelt ist, dann gilt dies.
07.10.2008 um 12:29 Uhr
@ pittimaus
- hat die gekündigte BV Nachwirkung? oder ist diese ausgeschlossen!? wenn Nachwirkung gilt sie auch für neue Mitarbeiter
- wenn BV noch gilt, dann sowieso Günstigkeitsprinzip-> AV 26 Tage: BV 30 Tage ergo Mitarbeiter erhält 30 Tage
07.10.2008 um 20:53 Uhr
@ laffo2 Ja, in den Schlussbestimmungen wurde die Nachwirkung bis zum Abschluss einer neuen BV vereinbart. Also Günstigkeitsprinzip - 30 Tage. OK. Was ist mit dem "freien Tag"? Kann der MA diesen aufgrund der Nachwirkung auch beanspruchen?
08.10.2008 um 13:15 Uhr
@ pittimaus
wenn die BV nachwirkt ->selbstverständlich
du schreibst ja selber: " in den Schlussbestimmungen wurde die Nachwirkung bis zum Abschluss einer neuen BV vereinbart". Also -> unbefristete Nachwirkung!
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