Arbeitsvertrag; Verlängerung eines befristeten AV - braucht der GF den BR nicht fragen?
Hallo, ein MA hat einen befristeten AV bis 30.11.2008. Jetzt teilte er uns freudig mit, ich habe eine Verlängerung und bleibe. Der BR weiß von nichts, kein Antrag der GL, nichts. Auf Nachfrage erklärt der GF, er hat mit Einverständnis des MA eine Zusatzvereinbarung zu seinen befristeten Vertrag abgeschlossen. In der Zusatzvereinbarung steht eine Weiterbeschäftigung ab 01.12.2008. Weil ja der Vertrag schon besteht braucht der GF den BR nicht fragen. Kann das so sein? Bitte um Hilfe. Maria Ratlos
Community-Antworten (5)
03.10.2008 um 13:56 Uhr
@Maria Ratlos, da durch die Entfristung das Arbeitsverhältnis anderer Beschäftigter gefährdet sein kann, greift hier m.E. der §99 BetrVG. Der Betriebsrat ist nicht nur zu informieren, sondern auch zu fragen. Mit kollegialen Grüßen
03.10.2008 um 14:03 Uhr
@Maria Ratlos Richtig, es greift der § 99! Wenn ein Arbeitsvertrag verlängert wird, zählt das als Neueinstellung. Was genau ist denn mit der Zusatzvereinbarung gemeint?
03.10.2008 um 15:21 Uhr
Der BR ist vor jeglicher Vertragsverlängerung eines befristeten Arbeitsvertrages anzuhören.
"da durch die Entfristung das Arbeitsverhältnis anderer Beschäftigter gefährdet sein kann..."
Wie kommst Du darauf, dass ab 1.12. die Übernahme in ein unbefristetes AV vereinbart wurde? Die Aussage "habe eine Verlängerung" spricht eher dagegen.
"Der Betriebsrat ist nicht nur zu informieren, sondern auch zu fragen."
Ich würde meinen, der BR ist ganz einfach und ordnungsgemäß gem. § 99 BetrVG anzuhören.
03.10.2008 um 17:53 Uhr
Es ist wie ich schreibe. Zusatzvereinbarung zu dem bestehenden befristeten AV. Es wird vereinbart, dass das AV ab dem 01.12.2008 unbefristet weitergeführt wird. Kein neuer AV, gleiche Vertragsbedingungen. Ich verstehe den Sinn nicht. Arbeitskräfte sind bei uns ohnehin sehr knapp bemessen. Wo auch nicht. Es wird auch kein Arbeitsplatz eines anderen MA gefährtet. Ach so, es steht noch das die geleistete Zeit bis 30.10.2008 auf die Betriebszugehörigkeit angerechnet wird. Kann es sein, dass es irgendeine juristische Spitzfindigkeit ist um die MB des BR zu umgehen? Maria Ratlos
03.10.2008 um 18:22 Uhr
Ihr habt da ein MBR nach 99 - das ist keine Frage. Ihr habt seiner Zeit der befristeten Einstellung zugestimmt. Keiner unbefristeten! Wenn der Vertrag ab dem 01.12. dann unbefristet weiter geführt wird, hat sich doch der AV geändert! Zumindest in dem Punkt der Befristung! Das reicht schon, dass ihr ein MBR habt. Eine Zusatzvereinbarung im AV was die Länge der Betriebszugehörigkeit hat können die Vertragsparteien zwar abschließen, aber letzendlich müßt ihr zustimmen. Eine juristische Spitzfindigkeit sehe ich da nicht. Aber vielleicht können dir da einige andere hier helfen. Ich sehe da aber keine Vorteile oder Probleme. Aber mit all dem ist deine Frage nciht beantwortet. Ihr könnt ja schlecht sagen, dass der Kollege weg soll weil euer AG die Formalien nciht beachtet hat. Ich denke ihr solltet dem AG einen netten Brief schreiben, dass euch zu Ohren gekommen ist, dass der Kollege XY entristen werden soll. Schreibt ihm auch, dass ihr diesbezüglich noch keine Anfrage der Zustimmung dieser personellen Maßnahme bekommen habt. Und so nach dem Motto, dass es sich doch sicherlich um Gerüchte handelt, da doch der AG und BR vertrauensvoll miteinander arbeiten sollen. Sollten keine Bedenken eurer Seits bestehen, könnt ihr auch sagen, dass ihr ja grundsätzlich einverstanden seid, aber lediglich in diesem Fall und dass ihr erwartet, dass eure MBR nciht mehr beschnitten werden. Konsequenzen könnt, müßt ihr aber nciht diffinieren.
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