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Dieser Beitrag ist vor 7 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Wann ist eine Dienstanweisung ungültig?

B
bulwei981
Sep 2018 bearbeitet

Wir haben eine neue Dienstanweisung die der BR auch unterschrieben hat. Meines Erachtens ist diese Dienstanweisung ungültig. Der Stand ist der 18.04.2017. Erstellt wurde die ODA am 06.08.2018. Geprüft wurde diese nicht da kein Datum vorhanden ist. Es wurde allerdings unterschrieben. Freigegeben wurde sie am 28.08.2018 und Gültig ab 28.08.2018. Ist es richtig das der BR gar nicht hätte unterschreiben dürfen da ein Datum fehlt und der Stand vom 18.04.2017 ist?

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Community-Antworten (4)

K
kratzbürste

10.09.2018 um 21:06 Uhr

Frag doch mal euren BR , der unterschrieben hat. Oder den Ersteller der Anweisung.

Und warum willst du eigentlich, dass die Anweisung ungültig ist?

B
bulwei981

10.09.2018 um 23:47 Uhr

Nun vom BR bekommt man keine richtige Antwort...und Warum ungültig? Nun es geht um die Daten. Müsste der Stand (Datum) nicht gleich sein wie das ErstellungDatum? Kein Datum bei geprüft? Wäre doch ungültig oder nicht?

G
ganther

11.09.2018 um 00:43 Uhr

wegen der Formalie sehe ich noch lange keine Ungültigkeit der BR-Zustimmung (soweit diese überhaupt erforderlich ist - das lässt sich aber so nicht klären)

H
hansimglueck

11.09.2018 um 09:59 Uhr

Ich würde die Anweisung erst einmal beachten und die herausgebende Stelle auf Mängel der Anweisung hinweisen.

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