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BR-Mitglied als Informationslieferant

C
ccpw
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, ein BR-Mitglied wurde kürzlich von seinem Vorgesetzten beauftragt alle informations- bzw. mitbestimmungspflichtigen Themen, die in diversen Besprechungen festgelgt/geplant werden, offiziell an den BR weiterzuleiten.

Hier hat sich die GL wohl schön aus der Affäre gezogen, denn dann ist letztendlich das BR-Mitglied der Dumme, wenn vergessen wurde, den BR zu informieren. (wir haben kürzlich erst festgestellt, dass es einen ganzen Haufen Themen gibt, bei denen wir von der GL „vergessen“ wurden….).

Meine Frage: wie sieht es hier rechtlich aus? Wer ist verantwortlich, dass die Infos beim BR ankommen? Muss das unbedingt schriftlich passieren?

Danke schonmal für die Antwort(en).

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Community-Antworten (2)

RW
rainer w

02.10.2008 um 18:46 Uhr

@ccpw Deine Antwort findest du unter §26 Abs.2 BetrVG. Nur der Vorsitzende oder im Fall seiner Verhinderung sein Stellvertrete vertritt den Betriebsrat.......... Der Ansprechpartner ist immer die Werks- oder Geschäftsleitung und nicht jeder Vorgesetzter im Betrieb. Und wenn sie wirklich wissen wollen woran sie sich zu halten haben schenke ihnen das Buch das sich Betriebsvervassungsgesetz nennt, da bekommen sie alle informationen die sie brauchen. Wenn Du es einpackst freuen sie sich bestimmt,denn iss ja bald Weihnachten.

M
Mona-Lisa

02.10.2008 um 19:14 Uhr

@ccpw, ein Vorgesetzter kann einem Betriebsratsmitglied - was seine BR - Tätigkeit anbelangt - keine Anweisungen geben, die BR - Kollegen handeln eigenständig! Demzufolge hat der Vorgesetzte auch keine Anweisungen zu geben. Ich würde den Herrn/die Dame freundlichst darauf aufmerksam machen, dass er/sie hier an der falschen Adresse ist!

@rainer w, aber dann die Rechnung gleich dazu! :-)))

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