Abwahlmöglichkeiten der JAV gesucht!
Hallo Eine kleine Frage: Die Vorsitzende der JAV unserer Gemeinde spielt sich auf wie ein Alleinherrscher und schreit auch die Azubis an und bezichtigt sie, Gerüchte und der gleichen in den Umlauf zu geben.
Kann man irgendwie erreichen, dass die JAV neu gewählt wird, bzw. wie können wir erreichen, dass neu gewählt wird? Wegen dieser Gerüchte und dieser Person ist schon der eigentliche Vorsitzende zurück getreten.
Community-Antworten (8)
01.10.2008 um 19:55 Uhr
@Sir Percival, der beherzte? dann ist ja jetzt genau die richtige Zeit! Von Anfang Oktober bis Ende November finden die regulären JAV - Wahlen statt! Ich nehme doch an, dass ihr schleunigst die Wahlvorbereitungen trefft! Und somit wäre dein Problem gelöst! Jetzt müsst ihr nur noch "beherzt" wählen.........
02.10.2008 um 09:17 Uhr
@ Kunstwerk von Leonardo da Vinci
Die letzten Wahlen sind im Juli 2007 gelaufen. Die nächsten sind bei uns erst dementsprechend für den Juli 2009 geplant. Ich denke nicht, dass es eine einheitliche Regelung gibt, in der steht, dass gesamt Deutschland an einem bestimmten Termin wählen muss. Du siehst also, ein Problem. Sollte es dennoch eine Regelung geben, wäre die Amtszeit bis nächstes Jahr. So lange wollen aber die Azubis hier nicht warten.
02.10.2008 um 09:44 Uhr
@ Ritter der Tafelrunde
Also ich denke es gibt eine einheitliche Regelung. Zum Beispiel in § 64(1) BetrVG geregelt: Die regelmäßigen Wahlen der Jugend-und Auszubildendenvertretung finden alle zwei Jahre in der Zeit vom 1. Oktober bis zum 30.November statt. Für die Wahl der JAV außerhalb dieser Zeit gilt § 13 ABs.2 bis 6 und Abs. 3 entsprechend.
§ 13 Abs 2-6 Außerhalb dieser Zeit ist der Betriebsrat zu wählen, wenn....
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die Gesamtzahl der BR Mitglieder nach Eintreten sämtlicher Ersatzmitglieder unter die vorgeschriebene Zahl der Betriebsratsmitglieder gesunken ist,
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der BR mit der Mehrheit seiner Mitglieder seinen Rücktritt beschlossen hat,
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die BR-Wahl mit Erfolg angefochten worden ist,
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der BR durch eine gerichtliche Entscheidung aufgelöst ist oder
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im Betrieb ein Betriebsrat nicht besteht.
Somit sehe ich gute Chancen in einen normalen Rythmus einzusteigen und gleichzeitig der Belange Deiner Azubis nachzukommen.
LG
02.10.2008 um 09:50 Uhr
@Ritter
Der §64 bezieht sich auf die regelmäßigen,und die finden nunmal dieses Jahr statt.
Und wenn Ihr euch dann denn §13 komplett durchlest,werdet ihr feststellen das ihr dieses Jahr wählen solltet.
Gruss
02.10.2008 um 10:03 Uhr
Nicht wählen sollten, sondern müssen. Nur wenn die Amtszeit bis zuzr regulären Wahl weniger als 1 Jahr betrifft gilt das Mandat bis zur übernächsten regulären Wahl. Dies ist hier nicht der Fall, also muss jetzt neu gewählt werden.
02.10.2008 um 10:12 Uhr
@Rolfo2
Sorry es sollte natürlich "MÜSSEN" heissen.
02.10.2008 um 10:14 Uhr
Da wir eine Kommune sind, findet das Landespersonalvertretungsgesetz NRW Anwendung. Ist es dort genauso geregelt?
02.10.2008 um 10:34 Uhr
@Ritter
Sowas sollte man gleich in die Fragestellung mit einbeziehen. Wenn man den §23(2) des LPVG NRW richtig liest ist es bei euch genauso.
(2) Wird ein Personalrat während einer Wahlperiode gewählt, so beginnt seine Amtszeit mit dem Tage der Wahl. Sie endet mit Ablauf der laufenden Wahlperiode, wenn bis dahin mehr als ein Jahr verstrichen ist, sonst mit Ablauf der folgenden Wahlperiode. Entsprechendes gilt für die Gruppe, wenn die Vertreter einer Gruppe während einer Wahlperiode neu gewählt werden.
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