Erstellt am 01.10.2008 um 17:55 Uhr von Mona-Lisa
@Sir Percival, der beherzte?
dann ist ja jetzt genau die richtige Zeit! Von Anfang Oktober bis Ende November finden die regulären JAV - Wahlen statt! Ich nehme doch an, dass ihr schleunigst die Wahlvorbereitungen trefft!
Und somit wäre dein Problem gelöst!
Jetzt müsst ihr nur noch "beherzt" wählen.........
Erstellt am 02.10.2008 um 07:17 Uhr von Ritter der Tafelrunde
@ Kunstwerk von Leonardo da Vinci
Die letzten Wahlen sind im Juli 2007 gelaufen. Die nächsten sind bei uns erst dementsprechend für den Juli 2009 geplant. Ich denke nicht, dass es eine einheitliche Regelung gibt, in der steht, dass gesamt Deutschland an einem bestimmten Termin wählen muss. Du siehst also, ein Problem. Sollte es dennoch eine Regelung geben, wäre die Amtszeit bis nächstes Jahr. So lange wollen aber die Azubis hier nicht warten.
Erstellt am 02.10.2008 um 07:44 Uhr von Tamirasun
@ Ritter der Tafelrunde
Also ich denke es gibt eine einheitliche Regelung.
Zum Beispiel in § 64(1) BetrVG geregelt: Die regelmäßigen Wahlen der Jugend-und Auszubildendenvertretung finden alle zwei Jahre in der Zeit vom 1. Oktober bis zum 30.November statt. Für die Wahl der JAV außerhalb dieser Zeit gilt § 13 ABs.2 bis 6 und Abs. 3 entsprechend.
§ 13 Abs 2-6
Außerhalb dieser Zeit ist der Betriebsrat zu wählen, wenn....
2. die Gesamtzahl der BR Mitglieder nach Eintreten sämtlicher Ersatzmitglieder unter die vorgeschriebene Zahl der Betriebsratsmitglieder gesunken ist,
3. der BR mit der Mehrheit seiner Mitglieder seinen Rücktritt beschlossen hat,
4. die BR-Wahl mit Erfolg angefochten worden ist,
5. der BR durch eine gerichtliche Entscheidung aufgelöst ist oder
6. im Betrieb ein Betriebsrat nicht besteht.
Somit sehe ich gute Chancen in einen normalen Rythmus einzusteigen und gleichzeitig der Belange Deiner Azubis nachzukommen.
LG
Erstellt am 02.10.2008 um 07:50 Uhr von docpille
@Ritter
Der §64 bezieht sich auf die regelmäßigen,und die finden nunmal dieses Jahr statt.
Und wenn Ihr euch dann denn §13 komplett durchlest,werdet ihr feststellen das ihr dieses Jahr wählen solltet.
Gruss
Erstellt am 02.10.2008 um 08:03 Uhr von rolfo2
Nicht wählen sollten, sondern müssen. Nur wenn die Amtszeit bis zuzr regulären Wahl weniger als 1 Jahr betrifft gilt das Mandat bis zur übernächsten regulären Wahl. Dies ist hier nicht der Fall, also muss jetzt neu gewählt werden.
Erstellt am 02.10.2008 um 08:12 Uhr von docpille
@Rolfo2
Sorry es sollte natürlich "MÜSSEN" heissen.
Erstellt am 02.10.2008 um 08:14 Uhr von Ritter der Tafelrunde
Da wir eine Kommune sind, findet das Landespersonalvertretungsgesetz NRW Anwendung. Ist es dort genauso geregelt?
Erstellt am 02.10.2008 um 08:34 Uhr von docpille
@Ritter
Sowas sollte man gleich in die Fragestellung mit einbeziehen.
Wenn man den §23(2) des LPVG NRW richtig liest ist es bei euch genauso.
(2) Wird ein Personalrat während einer Wahlperiode gewählt, so beginnt seine Amtszeit mit dem Tage der Wahl. Sie endet mit Ablauf der laufenden Wahlperiode, wenn bis dahin mehr als ein Jahr verstrichen ist, sonst mit Ablauf der folgenden Wahlperiode. Entsprechendes gilt für die Gruppe, wenn die Vertreter einer Gruppe während einer Wahlperiode neu gewählt werden.