eine langjährige Kollegin, die einen 39-Stunden-Vertrag hat möchte für 3 Monate im Winter nur 30 Stunden wöchentlich arbeiten, da in dieser Zeit auch erheblich weniger zu tun ist. Was ist zu beachten? Der Arbeitsvertrag als solcher soll sich nicht ändern (Kündigungsschutz etc.). Wir sind vergangenes Jahr vom Öffentlichen Dienst in eine GmbH umgewandelt worden. Die Verträge sind weiterhin dem ÖD angepaßt geblieben.
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Arbeitsrecht Teil 2
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