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Kurzzeitige Änderung Wochenarbeitszeit - Was ist zu beachten?

E
ellemelle
Jan 2018 bearbeitet

Moin, eine langjährige Kollegin, die einen 39-Stunden-Vertrag hat möchte für 3 Monate im Winter nur 30 Stunden wöchentlich arbeiten, da in dieser Zeit auch erheblich weniger zu tun ist. Was ist zu beachten? Der Arbeitsvertrag als solcher soll sich nicht ändern (Kündigungsschutz etc.). Wir sind vergangenes Jahr vom Öffentlichen Dienst in eine GmbH umgewandelt worden. Die Verträge sind weiterhin dem ÖD angepaßt geblieben.

5.12401

Community-Antworten (1)

B
BIM

01.10.2008 um 12:41 Uhr

Hi ellemelle, das findet bei uns dauernd statt (Stundenerhöhung o. Absenkung), Hintergrund(aus ÖD) ist auch derselbe. Wir befristen die Stundenabsenkung und das geht dann an die Perso-Stelle, wird bisher auch immer genehmigt. Die Perso schickts an die Lohntante und fertig. LG, BIM

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