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sind kurzzeitige Aushilfskräfte wahlberechtigt

B
BRWneuling
Mai 2018 bearbeitet

Hallo liebe User, kann mir jemande helfen und sagen ob kurzzeitige Aushilfen welche ca. 1-2 die Woche für max. 3 Stunden aushelfen wahlberechtigt sind? Es gibt keinen schriftlichen Arbeitsvertrag. Es handelt sich Rentner die sich ein bisschen was dazu verdienen und immer unter dem Grundfreibetrag bleiben. Wenn dieser erreicht ist kommen sie nicht zur Aushilfe.

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Community-Antworten (3)

K
Kasuki

03.05.2018 um 10:30 Uhr

Ich würde sagen, wenn es keinen schriftlichen Arbeitsvertrag gibt, ist man auch nicht angestellt und damit nicht wahlberechtigt. Wenn, sind diese Mitarbeiter eher freie Mitarbeiter, die ja auch nicht wahlberechtigt sind.

M
Moreno

03.05.2018 um 11:48 Uhr

,,Ich würde sagen, wenn es keinen schriftlichen Arbeitsvertrag gibt, ist man auch nicht angestellt und damit nicht wahlberechtigt,, Zitat Kasuki Das ist jetzt ja nun völliger Nonsens! Minijobber sind teilzeitbeschäftigte Mitarbeiter und können wählen und gewählt werden.

F
fantil

03.05.2018 um 12:36 Uhr

Ein Arbeitsvertrag bedarf NICHT der Schriftform und kann auch mündlich geschlossen werden!

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