Wahl Jugend und Ausbildungsvertretung - macht das der Betriebsrat oder wer ist zuständig?
Jugend und Ausbildungsvertretung Hallo liebes Forum Wir sind ein Unternehmen mit ca. 200 Mitarbeitern jetzt haben wir dieses Jahr 7 Auszubildene eingestellt. Ist es zwingend notwending das wir jetzt einen Auszubildendenvertreter wählen? Macht das der Betriebsrat oder wer ist zuständig? Grüße Hanna
Community-Antworten (1)
06.09.2006 um 16:47 Uhr
Hallo,
§60 BetrVG in Betrieben mit in der Regel mindestens 5 AN,die das 18 Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder die zur Ausbildung beschäftigt sind,und das 25 Lebensjahr noch nicht vollendet haben,werden JAV`s gewählt.
Eingeleitet durch den Betriebsrat,Spätestens 8 Wochen vor Ablauf der alten Amtszeit bestellt der BR den Wahlvorstend.
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