Guten Tag, als Vorsitzender des Wahlvorstandes für die Wahl zur Jugend- und Ausbildungsvertretung stehe ich vor der Frage, ob es ausreicht, wenn ich alle vom Wahlvorstand zu erlassenen Schreiben (Bekanntgabe der Mitglieder des Wahlvorstandes, Wahlausschreiben, Wählerverzeichnis ect.) in unser internes Netz stelle ggf. welche Schreiben können auf diese Art und Weise bekannt gegeben werden? Das interne Netz ist für jede(n) MitarbeiterIn des Betriebes einsehbar.