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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Bekanntgabe von Mitteilungen des Wahlvorstandes zur JAV - was ist zu beachten?

E
ernst
Jan 2018 bearbeitet

Guten Tag, als Vorsitzender des Wahlvorstandes für die Wahl zur Jugend- und Ausbildungsvertretung stehe ich vor der Frage, ob es ausreicht, wenn ich alle vom Wahlvorstand zu erlassenen Schreiben (Bekanntgabe der Mitglieder des Wahlvorstandes, Wahlausschreiben, Wählerverzeichnis ect.) in unser internes Netz stelle ggf. welche Schreiben können auf diese Art und Weise bekannt gegeben werden? Das interne Netz ist für jede(n) MitarbeiterIn des Betriebes einsehbar.

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Community-Antworten (4)

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w-j-l

23.02.2006 um 13:29 Uhr

Wird als ausreichend angesehen. Es gilt dazu immer der Grundsatz nach §2 Abs.4 Satz 4 der WO: Jeder muss erreicht werden.

Ich würde dann aber in jedem Falle noch alle per Mail benachrichtigen, dass und wo die Unterlagen im Netz stehen.

Gruesse w-j-l

E
ernst

23.02.2006 um 14:06 Uhr

Hallo, W-j-l, vielen Dank für Deine Antwort. §2 Abs.4 Satz 2 der BPersVWO gibt es nicht (nicht mehr)!? In §2 Abs.3 der BPersVWO steht: Das Wählerverzeichnis oder eine Abschrift ist unverzüglich nach Einleitung der Wahl bis zum Abschluß der Stimmabgabe an geeigeneter Stelle zur Einsicht auszulegen. Ist die Einstellung in das interne Netz als adequater Ersatz für die nach §2 Abs.3 BPersVWO geforderte "geeignete Stelle zur Einsicht" anzusehen?

W
w-j-l

24.02.2006 um 16:23 Uhr

Hallo, ich konnte dienem Beitrag nicht entnehmen, dass bei Dir Pers-Vertretungsrecht gilt.

Ich habe aus der WO zum BetrVG zitiert.

Gruesse w-j-l

F
Fayence

24.02.2006 um 20:35 Uhr

Hallo Ernst, zur Erklärung: In der Wahlordnung zum BetrVG wird an verschiedenen Stellen ausdrücklich erwähnt, dass sich der IuK Technik (Informations- und Kommunikationstechnik) ergänzend oder ggf. auch ausschliesslich bedient werden darf.

Diesen Hinweis auf die IuK Technik habe ich bei schneller Durchsicht Eurer Wahlordnung aber nicht entdecken können. Somit könnt Ihr die Wahlunterlagen nur ergänzend in´s Intranet stellen.

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