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Üble Nachrede über eine Mitarbeiterin - darf ich gar nichts sagen was in der Sitzung über sie spekuliert/getratscht wurde?

G
gibfein8
Nov 2016 bearbeitet

nabend

Ich bin neu im BR und hab noch so einige Probleme icn der definierung der Schweige/Geheimhaltungspflicht.

Ums kurz zu fassen.

Unsere BRV macht eine Mitarbeiterin (Ersatzmitglied) ziemlich schlecht. Sie kommt fast jedes mal in der Sitzung mit "irgendwelchen Neuigkeiten" die sie und unser AG über, eben diese, Mitarbeiterin gehört haben.

Jetzt möchte sich diese Mitarbeiterin morgen mit mir treffen, da sie sich gemobbt fühlt. Kann ich mit ihr offen über alles reden? Oder darf ich garnichts sagen was in der Sitzung über sie spekuliert/getratscht wurde? Es geht ja um sie direkt und mein Bauchgefühl sagt mir, das ich sogar verpflichtet bin, die Mitarbeiterin darüber in Kenntnis zu setzen, was da im Moment läuft.

Wer kann mir da helfen.

Gruß gibfein8

7.76908

Community-Antworten (8)

S
Spartakus

30.09.2008 um 00:01 Uhr

MMhh ja nicht unkomplziert. eigentlich must du das selbst entscheiden. Grundsätzlich ist das Mobbing und wenn du andre dazubringst das zu bestätigen reden wir über eine Straftat die dann auch zivilrechltlich verfolgbar ist.

Aber Mobbing muss mehrere Kriterien erfüllen Über einen längeren Zeitraum
Verleumderisch oder Ehrenrührig ( die Aussage die ist Dumm oder so reicht da nicht ) Und natürlich beeinflussend.

Nur bitte behutsam wenn du es erzählen willst, du musst schon helfen können und wollen sonst wirst du zu guter letzt einer der Bösen werden ( in den Augen der Gemobbten ) Kläre lieber rechtlich ab wie weit du gehen kannst bevor du dich weiter vorwagst.

Ich würde sie mir schnappen und mit einem Anwalt die Vorgehensweise besprechen. Hab aber auch etwas mehr ständing im Betrieb . Du must immer dir vor Augen halten wenn der BR und der AG zusammenhalten gehst du ohne Beweise mit unter.

Ach ja und mit Geheimhaltung hat das kaum etwas zu tun ( wer Straftaten vertuscht oder verschweigt macht sich mitschuldig ) Geheimhaltung Persönlich nur wenn die Rechte des einzelnen gewahrt werden müssen. ( Besprechungen zum Beispiel Anhörungen sind nicht geeignet die Inhalte in der Öffentlichkeit preis zu geben.) Geheimhaltung im Betrieb
Alles was der Arbeitgeber als Patentrecht oder ähnliches ansieht fällt unter die Geheimhaltung aber nicht was er zum Beispiel dir im Vertrauen erzählt ( Hier wird bald dicht gemacht oder den werde ich auch noch kriegen ) oder so und dann als Vertraulich und Geheimhaltungs würdig erklärt das reicht nicht aus . Nur die wirtschafliche Absicherung zum Beispiel Daten die in einer Aktiengesellschaft vor der Aktionärsversammlung die bekannt werden stehn unter der Geheimhaltung wenn du dies im Rahmen deiner BR oder AR tätigkeit erfährst.

G
gibfein8

30.09.2008 um 00:19 Uhr

@ Spartakus

danke für die Antwort. Ich würde schon sagen das die Kollegin gemobbt wird, aber darum gehts mir eher erstmal nicht.

Mir ging es eher darum, zu wissen, was ich der Kollegin alles sagen darf.

Als Beispiel: In der letzten Sitzung meinte unsere Vorsitzende, das die Mitarbeiterin X immer nur krank macht obwohl sie nicht krank ist und das sie zu Ohren bekommen hat, das die Mitarbeiterin X im November eine Reise gebucht hat obwohl sie keinen Urlaub hat. Nun wird vermutet das Mitarbeiterin X in der Zeit krank macht.

Darf ich nun diese Dinge ausplaudern, oder darf ich ihr das nicht sagen? Ich hatte in der letzten Sitzung vorgeschlagen, das man die Mitarbeiterin X zur Sitzung einläd und einfach mal mit ihr redet, wie solche Gerüchte an den AG gehen konnten, aber unsere Vorsitzende will das nicht. Der Rest des Gremiums schwieg.

Guts nächtle

P
paula

30.09.2008 um 10:50 Uhr

Du kannst das durchaus an die Kolleging weitergeben. Es besteht keine Geheimhaltungspflicht.

@spartakus wo leitest Du denn das strafbare Verhalten her, dass auch zivilrechtliche Ansprüche auslöst. Meines Erachtens fehlen dafür noch ein paar ganz entscheidende Details

L
Lotte

30.09.2008 um 12:03 Uhr

gibfein8, noch besser wäre es, sich solche Äußerungen einer BRV zu verbitten. Bei solch übler Nachrede, gehören ja auch immer die dazu, die sich den Sch... anhören.

Deine Position sollte in dem Gespräch mit der Kollegin nicht sein: Position zu beziehen und die Kollegin noch mit weiteren Informationen zu bedienen um ihre Mobbingansicht zu bestärken und sie selbst noch mehr zu verunsichern. Erstmal solltest Du Dir aus dem was Dir bekannt ist und dem was Du von der Kollegin erfährst, ein Bild machen. Dann kann die Kollegin sich gemäß § 85 beschweren. Du trägst den Fall in den BR und gemeinsam überlegt Ihr, was zu tun ist.

R
Rollie

30.09.2008 um 12:10 Uhr

Dieser Kaffeeklatsch hat doch vermutlich kaum etwas mit der Betriebsratssitzung zu tun, zumal ich kaum glaube, das es als Topic auf der Tagesordnung steht, oder ? Ich würde die Vorsitzende bitten, so etwas, wenn sie es schon los werden muss, außerhalb der Sitzung von sich zu geben.

RW
rainer w

30.09.2008 um 13:37 Uhr

@Rollie Schön das Du psychisch so stark bist das Dich nichts umhaut. Hast Du Dir eigentlich schon mal Gedanken darüber gemacht wie viele Menschen krank geschrieben werden bei Mobbing weil sie der psychischen Belastung nicht mehr stand halten können? Gut,als Mobbing ist die Angelegenheit hier für den BR noch nicht offiziell auf TOP einer Sitzung zu setzen, aber man kann auch versuchen so etwas schon im Keime zu ersticken und dafür gibt uns das BetrVG die Möglichkeit nach § 85 handeln zu können. Und wer entscheidet in so einer Angelegenheit was für wem wie wichtig ist ? Ganz bestimmt nicht der BR. Dieser hat auf Antrag oder Bitte die Sache auf zu nehmen und zu handeln und anschließend zum Kaffeklatsch nach hause zu gehen.

G
gibfein8

30.09.2008 um 15:49 Uhr

@all

danke für die vielen Antworten. Meine Frage wurde beantwortet und meine Unsicherheit verschwindet.

Ganz kurz zu uns.............................. Unsere BRV versucht öfter, jemanden in die Pfanne zu hauen. Sie und noch jemand sind im eigentlichen die Mobbingtäter. Aus diesem Grunde mag sich die Kollegin nicht an den BR wenden, da sie Angst hat.

Da ich noch nicht so lange im BR bin und unsere Vorsitzende erst einen Nervenzusammenbruch wegen meiner Dreistigkeit erleiden mußte, denke ich das ich jetzt nicht einfach kuschen sollte wie die anderen.

Oh wie sehne ich die nächsten Wahlen herbei ;o))

Gruß gibfein8

L
Lotte

30.09.2008 um 19:02 Uhr

gibfein8, irgendwie habe ich das blöde Gefühl, dass Du die Kollegin instrumentalisieren könntest...

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