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JAV Übernahme nach Ausbildung?

K
Katjuscha
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen!

Hat eigentlich die stellvertretende JAV auch eine "Übernahme-Garantie" ?

LG Katjuscha

8.26703

Community-Antworten (3)

M
Mona-Lisa

29.09.2008 um 18:47 Uhr

@Katjuscha, der § 78a BetrVG sagt ja, wenn du selbst nachlesen willst, nimmst du vom DKK Kommentar die RN. 7

Nur kann im Endeffekt nie von einer 100%igen Garantie gesprochen werden. Wenn der AG (vor Gericht!) nachweisen kann, dass er keinen Arbeitsplatz zur Verfügung hat, dann hat er eben keinen!

P
Peanuts

29.09.2008 um 23:42 Uhr

"Hat eigentlich die stellvertretende JAV auch eine "Übernahme-Garantie" "

Aus wie vielen Mitgliedern besteht denn Eure JAV?

K
Katjuscha

30.09.2008 um 10:27 Uhr

@peanuts,

guten Morgen! Unsere JAV besteht nur aus 1 Mitglied, was während des Blockunterrichts regelmäßig vom Stellvertreter vertreten wird(Nachrücker).

Katjuscha

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