Erstellt am 29.09.2008 um 16:47 Uhr von Mona-Lisa
@Katjuscha,
der § 78a BetrVG sagt ja, wenn du selbst nachlesen willst, nimmst du vom DKK Kommentar die RN. 7
Nur kann im Endeffekt nie von einer 100%igen Garantie gesprochen werden. Wenn der AG (vor Gericht!) nachweisen kann, dass er keinen Arbeitsplatz zur Verfügung hat, dann hat er eben keinen!
Erstellt am 29.09.2008 um 21:42 Uhr von peanuts
"Hat eigentlich die stellvertretende JAV auch eine "Übernahme-Garantie" "
Aus wie vielen Mitgliedern besteht denn Eure JAV?
Erstellt am 30.09.2008 um 08:27 Uhr von Katjuscha
@peanuts,
guten Morgen! Unsere JAV besteht nur aus 1 Mitglied, was während des Blockunterrichts regelmäßig vom Stellvertreter vertreten wird(Nachrücker).
Katjuscha