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Dieser Beitrag ist vor 16 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Persönlichen Drucker an den Arbeitsplatz mitnehmen - mitbestimmungspflichtig? EILT!!

C
Conny
Jan 2018 bearbeitet

Hallo!Persönlichen Drucker/Kopierer mit in das Stationszimmer nehmen? Eine Bereichsleitung hat sich ihren eigen Drucker ins Stationszimmer gestellt mit Genehmigung des Arbeitgebers. Ist das Mitbestimmungspflichtig oder darf sie das ohne BR zu fragen? Der Drucker dient ihr zur Arbeitserleichterung und Zeitersparnis , da der Hauptkopeirer ab 17:00Uhr dem Haus nicht mehr zur Verfügung steht,das gleiche gilt am WE. Danke

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Community-Antworten (4)

N
neskia

11.11.2009 um 08:22 Uhr

Falls es sich um einen Laserdrucker handelt, könnt ihr wegen der Feinstaubbelastung durch Toner aktiv werden. Ansonsten, wo ist euer Problem?

C
Conny

11.11.2009 um 08:29 Uhr

Unsere BR-Vorsitzende hat ein Problem damit, wir anderen nicht. Wir denken das da ein persönlicher Faktor ne Rolle spielt. Danke für schnelle Antwort

R
rolfo

11.11.2009 um 09:12 Uhr

Immer wieder dasselbe, man versucht persönliche Probleme unter dem Mantel der Mitbestimmungsrechte auszutragen.

C
Conny

11.11.2009 um 09:24 Uhr

Da hast Du recht, wird zeit das Neuwahlen sind

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