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Individualrechtliche Möglichkeiten bei Versetzung?

P
Pienzettchen
Jan 2018 bearbeitet

Auf die Gefahr hin, hier wieder tausend Sachen an den Kopf geworfen zu bekommen autsch, möchte ich doch eine Frage stellen, da ich in der neuen Anordnung nichts Hilfreiches dazu finde.

Welche Möglichkeit hat eine Mitarbeiterin individualrechtlich, gegen eine geplante Versetzung anzugehen.( Von einer auf eine andere Station. Gleiches Tätigkeitsfeld. Gleiches Gebäude.Gleicher Lohn.)

Geschichte ist etwas länger, jedoch zu lange, um sie hier zu erläutern. Vielleicht geht das ja auch mit dieser Frage.

Vielen Dank schon mal!!!!!

6.672020

Community-Antworten (20)

B
Bonita

29.09.2008 um 15:39 Uhr

Hallo,

so auf den ersten Blick würde ich mal sagen, keine. Ich denke, eine Versetzung von einer Station auf die andere mit gleichen Bedingungen unterliegt dem Direktionsrecht des AG. Außer im Arbeitsvertrag steht ausdrücklich: Kollege ist Mitarbeiter der Station XYZ und weitere Aussagen wie "kann bei Bedarf auch andernorts eingesetzt werden, stehen dort nicht. Das halte ich aber nicht für sehr wahrscheinlich.

Ggf. könnte kollektivrechtlich etwas möglich sein, denn die Versetzung unterliegt natürlich der Mitbestimmung. Als "Gehorsamsübung" könnte man -falls das zutrifft und von BR gefoerdert wurde- die fehlende Ausschreibung anbringen, was die Sache aber nur verzögert. Ansonsten dürfe es auch kollektivrechtlich schwierig werden, ernsthafte Widerspruchsgründe gem § 99 (2) BetrVG zu finden.

D
DonJohnson

29.09.2008 um 17:50 Uhr

@ Pienzettchen

Sind wir alle hier so schlimm?

Aber nun zu deinem Problem. In welcher "neuen Anordnung" kannst du nichts hilfreiches finden? Um dir aber einen wirklich guten Tipp geben zu können, bräuchte man wirklich mehr Infos. Auch ich würde eine individualrechtliche Lösung für nicht möglich halten. Begründung siehe Bonita. Ich gehe aber noch nciht so weit, dass man da was kollektivrechtliches machen könnte. Aber um da was zu finden was eine Zustimmungsverweigerung nach 99 wäre, müßte man wirklich mehr Infos haben. Für unmöglich halte ich es aber nicht.

P
Pienzettchen

30.09.2008 um 11:22 Uhr

@ Don Johnson Nein, ich glaube nicht, dass alle so schlimm sind. Habe jedoch auch mitbekommen, dass einige Forumsteilnehmer sich etwas von der Masse erheben wollen und auf so manche Frage etwas überheblich reagieren, als ob man total dumm wärelächel

Egal, also die Antworten von Bonita und Dir helfen mir schon mal weiter. Die Situation ist eventuell in einer Kurzversion zu beschreiben.

Die Kollegin ist Krankenschwester und war vor einiger Zeit etwas auffällig. Sowas wie Psychosen. Da im Dienst eine solche auftrat, wurde die Kollegin sofort vom Dienst freigestellt und eine Meldung ans RP ( Regierungspräsidium) gemacht. Der Kollegin wurde für die Zeit der Prüfung und Gutachten, die Zulassung entzogen.

Da sich die Gutachten sehr lange hinzogen, war auch die Freistellungsphase ( mit voller Lohnfortzahlung, war eine Entscheidung des Hauses, muß nicht diskutiert werden lächel) ziemlich lang. Daraufhin hat der AG sich entschlossen, sie für Tätigkeiten bei den Akten einzusetzen.

Das wurde auch umgesetzt und die Kollegin arbeitet dort.

Nun kam das endgültige Gutachten, bzw. der Bescheid vom RP, dass die Kollegin als Krankenschwester einsetzbar ist.

Der PDLeiter hat sie mit sofortiger ( nächster Tag) Wirkung auf eine Station abgeordnet, was ja auch in seinem Recht liegt.

Die Problematik besteht auch wohl eher darin, dass besagte Kollegin einige Einschränkungen hat, nicht mehr heben will und keinen RR messen, wegen Tinitus, etc.

Deshalb ist sie nun nicht begeistert, auf eine Station gesetzt worden zu sein, die bei uns im Schnitt die höchste Pflegestufe bedient.

Wie auch immer haben wir am Montag ein Gespräch, wo der Kollegin weitere Möglichkeiten ( Stationen) vorgeschlagen werden sollen, auf welche dann eine Versetzung erfolgen soll.

Unter uns gesagt, gibt es die Wunschstelle nicht. Alle Ausweichmöglichkeiten für eingeschränkte Kolleginnen und Kollegen, sind durch die Belastungen der letzten Jahre voll...

Nun hat sich für mich einfach die Frage gestellt, ob da irgendwas geht oder ob jemand Erfahrung damit hat.

Ist sowieso komplizierter, als man wohl denkt...mit dieser Kollegin.

Würde ihr wirklich gerne weiterhelfen und somit auch die Situation verbessern, aber es gibt definitiv keine Stelle.

Habe ihr auch gesagt, das es schnell zu einem Eigentor werden kann...

Na, mal sehen...

Danke auf jeden Fall für die Hilfe!

D
DonJohnson

30.09.2008 um 17:49 Uhr

@ Pienzettchen.

Tja, manchmal ist der Ton hier etwas schroff (lach) aber bei der Arbeit im BR darf man nciht dünnhäutig sein also hier auch nicht. Aber das ist eine ganz andere Sache. Was Plegedienst angeht, gibt es wieder Spezifikationen - da kennen sich andere hier sehr viel besser aus, als ich. Ich kann dabei nur versuchen auf das BetrVG zu verweisen.

Du hast ausführlich geantwortet, aber eine Frage habe ich dennoch: Habt ihr einen BR und bist du BRM?

"Die Kollegin ist Krankenschwester und war vor einiger Zeit etwas auffällig. Sowas wie Psychosen. Da im Dienst eine solche auftrat, wurde die Kollegin sofort vom Dienst freigestellt und eine Meldung ans RP ( Regierungspräsidium) gemacht. Der Kollegin wurde für die Zeit der Prüfung und Gutachten, die Zulassung entzogen.

Da sich die Gutachten sehr lange hinzogen, war auch die Freistellungsphase ( mit voller Lohnfortzahlung, war eine Entscheidung des Hauses, muß nicht diskutiert werden lächel) ziemlich lang. Daraufhin hat der AG sich entschlossen, sie für Tätigkeiten bei den Akten einzusetzen." In meinen Augen ist schon mal das eine Versetzung.

"Nun kam das endgültige Gutachten, bzw. der Bescheid vom RP, dass die Kollegin als Krankenschwester einsetzbar ist.

Der PDLeiter hat sie mit sofortiger ( nächster Tag) Wirkung auf eine Station abgeordnet, was ja auch in seinem Recht liegt." Auch hier liegt in meinen Augen eine Versetzung vor - also muß auch hier der BR zustimmen.

"Die Problematik besteht auch wohl eher darin, dass besagte Kollegin einige Einschränkungen hat, nicht mehr heben will und keinen RR messen, wegen Tinitus, etc.

Deshalb ist sie nun nicht begeistert, auf eine Station gesetzt worden zu sein, die bei uns im Schnitt die höchste Pflegestufe bedient." Gut, ich kenne mich im Pflegedienst nciht wirklich aus, aber ich sehe in diesen Worten von wir eine Zustimmungsverweigerung nach § 99 Abs 2 Satz 4 BetrVG. Wenn die Kollegin wegen eines Trinitus diese Arbeit nciht ausführen kann müßte man dieses auch weiter beobachten. Ich sehe da auch kein Problem, wenn sie die andere Arbeit machen kann, könnte auch eine andere Kollegin die Arbeit machen. Auch vermute ich hier, Satz 5. Aber auch das müßte man sich alles näher ansehen.

Wäre schön, wenn du mich auf dem laufenden hällst!

P
Pienzettchen

01.10.2008 um 09:35 Uhr

@ Don Johnson

Danke für die Antworten...

Ja ich bin BRM. Also wir haben einen Betriebsratlächel

Ich kann Dir nur vertraulich schreiben, wenn Du auch ein Häkchen zum anklicken hast, oder?

Werde Dich soweit sich etwas tut auf dem Laufenden halten!!!

W
Waschbär

01.10.2008 um 12:16 Uhr

@Pienzettchen,

"Habe jedoch auch mitbekommen, dass einige Forumsteilnehmer sich etwas von der Masse erheben wollen und auf so manche Frage etwas überheblich reagieren, als ob man total dumm wärelächel"

Ich sage es mal so, oft ist die Satzstellung dem Aktuellem Emotionalen Befinden der Schreibenden person unterworfen. Oft auch dem was der jenige aus dem Text liesst oder er aber glaub zu lesen oder er aber glauben könnte es lesen zu wollen.

Aber befor du nun einen Gramatik "HI" bekommst und dich auf der" I " wieder findest .

Brechen wir hier die Weiederbelebung ab mit der Begründung ich kann nicht mehr und habe Angst das mein eigenes leben in Gefahr ist.

Nun zu deiner Koll. Der AG will das Sie nach langer Abwesenheit und einer nicht unerheblichen Problematik welche ja mit ihrer arbeit in zusammen hang steht. Versetzen, er begründet das mit der Tatsache ??? Die Koll. selber will aber nicht dort hin wo der Ag glaubt das es ihr dort besser ergehen könnte ? Sie sagt ich kann nicht mein Beruf zu 100 % aushüben, ich kann nicht Heben und auch das Erfassen von einigen Relevanten Vitalwerten ist mir nicht möglich. Hier das Blutdruckmessen, was auch für nicht Plegende ja Bekannt sein dürfte.

Nun Gut das mit der Blutdruckmessen (RR) , wegen dem Tinitus O.K es gibt geräte die sind in der Lage die Akustischen Signale umzuwanden in Optische , bei bedarf hilft der Schwerstbehindertenvertretter weiter.

Das heben, ein sagen wir mal vorgang der in der Pflege üblich ist.Und leider Hauptbestandteil der Arbeit.

Soory nun habe ich den Fadenverschluckt.

Ach ja die Koll mit Versetzung in eine Abteilung wo sie gar nicht Arbeiten kann wegen ihrer Behinderungen(hoffentlich anerkannt).

S
Soenke

01.10.2008 um 13:10 Uhr

@Waschbär, dein Nick müsste lauten " Asperin + Novalgin und denoch kopfschmerz beim Lesen der texte" hilfe deine texte sollten unter das BTM § fallen!

aber im grunde hasté ja recht.Das Problem oder besser der Wunde Punkt bei der Schwester ist ihre nicht voll wieder hergestellte Arbeitskraft. Sie muss gut ihre Schritte überlegen, da der AG scheinbar Versucht sie in eine Falle zu locken.

AG ´s ansatz Er möchte AN woanders Arbeiten lassen, natürlich in guter Absicht zur förderung des AN´s welcher ja noch nicht Komplett wieder Arbeiten kann(Tinitus) Er will sie wonanders haben,wegen möglich negativ dinge aus der Vergangenheit ( Ist ja logisch,die Arme was müsste sie auf ihrer Alten Abteilung für gerüchte ertragen) Auf der "Neuen" Abteilung aber kann sie gar nicht Arbeiten (???!!!) weil sie a. Schlechnt hören tut[Tinitus] b.Heben geht auch nicht.(!!!) c. Weitere Negativ leistungen wegen Tinitus und nicht heben.....

mhh ich galkube das die schwester gar nicht mehr in die Schwerstpflege sollte, sie muss schnell zum BR/Scherstbehinderten vertretter. Um sich Beraten zulassen. "Hilfe, ich kann nicht mehr als Krankenschwester arbeiten, welche Optionen hat die Firma noch für mich??? Das müsste doch der ansatz sein ? oder Sehe ich zu Schwarz ? Mir kommt das so vor als o der AG es gerne sehen würde wenn der die KS los wäre

P
Pienzettchen

01.10.2008 um 14:33 Uhr

Hey ....

also bevor das jetzt in die falsche Richtung geht, erläutere ich noch ein paar Dinge.

Die Kollegin hat keine Schwerbehinderung wegen Tinitus oder Rücken. Sie war bei der Betriebsärztin, welche ihr eine Empfehlung geschrieben hat, dass sie nicht unter dauerhafter Belastung arbeiten soll. (Wobei sie ihr Glück versuchen könnte, eine Schwerbehinderung zu beantragen. Obwohl der Schutz ja mittlerweile auch nicht mehr sehr viel mehr bringt.)

Dies wird so geschrieben, damit sie genau diese Falle nicht betritt, direkt in der Situation zu sein, Ihren Tätigkeiten als Krankenschwester offiziell nicht mehr nachkommen zu können.

Bevor die Situation mit der ´Psychose´auftrat, hat sie schon einen Versetzungsantrag gestellt, um auf eine Station bzw. einen Bereich zu kommen, in dem diese Belastungen nicht mehr vorkommen. Jedoch ergab sich damals schon keine Möglichkeit, da diese Stellen durch die hohe Belastung der Pflege mittlerweile besetzt sind und auch nach langem Nachdenken des BR´s und der PDL kein weiterer Platz zur Verfügung steht.

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, soweit ein Platz da ist, ihr diesen in dieser Situation auch anzubieten. Da es nachweislich keinen gab, war dies damals nicht möglich und es wäre auf Dauer so gekommen, das sie ihren arbeitsvertraglichen Verpflichtungen nicht hätte nachkommen können und somit der AG die Chance gehabt hätte, sich von ihr zu trennen.

Da dann die ´Psychose´dazwischen kam und sie auf Grund dieser Erkrankungfreigestellt wurde, also nicht aus körperlichen Einschränkungen sondern aus dem begründeten Verdacht, dass sie Psychosen hat.

Diese Kollegin betonte immer wieder, dass sie den Beruf der Krankenschwester ausüben möchte. Nun ist es soweit, dass das Gutachten sagt, sie sei wieder einsetzbar...

Doch deshalb war das vorangegangene Problem der Einschränkung und gewünschten Versetzung in einen leichteren Bereich nicht aus der Welt.

Die Lage der Plätze mit weniger Belastung ist aber bis heute unverändert.

Die ´Versetzung´die nun auf Station erfolgte, ist noch keine Versetzung sondern zählt als Abordnung. Dies kann der AG ja bis zu 4 Wochen machen.

Am Montag sollen dann weitere Vorschläge erfolgen, da wird dann das Thema Versetzung aktuell. Wie schon beschrieben, soll diese Versetzung als Neustart dienen, da die persönliche Beziehung zwischen Team und Kollegin stark eingeschränkt ist,....eigentlich auch schon lange Jahre, jedoch hat man es mitgetragen. Es ist auch in ihrem Sinne, das hat sie gesagt.

Jedoch ist es ja ihr Ziel ganz wo anders hin zu kommen.... Was heißt wenn wir ehrlich sind, nicht auf Station.

Doch ich habe gesagt, sie wird Probleme bekommen, wenn sie sich weiterhin darauf bezieht wegen den Einschränkungen gar nicht dort arbeiten zu können... Wir versuchen ja alles...doch wenn jemand so festgefahren ist, dann ist es manchmal schwer.

Sicherlich wäre der Einsatz eines automatischen Blutdruckmessers möglich, jedoch was ist mit dem heben und drehen, mobilisieren der Patienten? Das hat man sogar im EKG-Bereich.

Es ist eine sehr verzwickte Situation, aber ich hoffe, ihr könnt es jetzt ein bißchen besser verstehen...

Vielen Dank auf jeden Fall für Euer Interesse!!!!

W
Waschbär

01.10.2008 um 15:00 Uhr

@Pienzettchen,

Das klingt so als ob ihr da schon mehr gemacht habt als es nötig ist.die koll selber scheint ihr "ding" durch ziehen zu wollen, ihr sollt nur das mittel zu zwecke sein.

Ich finde ihr habt sehr Vorbildlich gehandelt und versucht der Koll. alles leicht zu machen.

nun ist das ende der fahenstange erreicht, irgendwann ist die kiste nun mal so fest gefahren das sich gar nichts mehr bewegt. und wenn ich das richtig sehe, muss sich die Koll. Bewegen, ansonsten,wird sie Bewegt vom AG mittels Papier ins Harz 4 .-( Ich denke schon das diese Antwort dir Persönlich sehr "weh" tut,aber es ist nun mal so.Wir können nicht alle immer und zur gleichen Zeit Retten.

Deine Koll. hat einen weg eingeschlagen, auf dem ihr keiner folgen kann. Jeder ist des Schicksals eigner Schmiedt. Wer Raucht, der muss damit Leben,das er an Lungenkrbs Stirbt. Wer alles ablehnt auf der Arbeit und sich sturr stellt, muss damit Leben, das die Arbeit ohne ihn weiter geht .

Liebe Pienzettchen, Schön das es dich gibt, hoffe das dein Helfersydrom dich nicht ins Burnout schickt. Mir ist auch zum Heulen zumutte dein Waschbär von Abteilung 1 a

P
Pienzettchen

01.10.2008 um 15:15 Uhr

Mein liebster Waschbär, wie gerne würde ich mit Dir ein Tiramisu essen und Dir für Deine Antwort danken zwinker

Ich danke Dir für genau diese Antwort, die mir überhaupt nicht weh tut, da ich gehofft habe, das mir jemand genau dies bestätigt.

Sehe das nämlich einerseits genau wie Du.

Andererseits beruhigt es einen doch, dass man es einfach nochmal besprochen hat.

Ich sehe meine Grenzen genau dort und habe es der Kollegin eigentlich auch schon gesagt, dass sie so nicht weiterkommen wird.

Na, ich werde einfach mal das Gespräch am Montag abwarten...Lächel

Nicht heulen, mein Lieber, nicht heulen....

W
Waschbär

01.10.2008 um 15:22 Uhr

@Pienzettchen,

Wir können "Tiramisu" nicht Essen, auch wenn Sie sehr süss ist ..... Aber nicks werden nichr Vernascht :-(

(jedenfalls nicht offnen im Forum )

P
Pienzettchen

01.10.2008 um 16:14 Uhr

@ Waschbär.......lächel.....

AHAEG
AEG heisst Aus Erfahrung Gurt

01.10.2008 um 16:23 Uhr

@Pienzettchen Fütter ihn lieber nicht. Es könnte sein das er immer mehr will.

P
Pienzettchen

01.10.2008 um 16:45 Uhr

lächel Hab mich vorher genau belesen und bin ganz ganz vorsichtig....

So einige Erfahrungen mit Waschbären hab ich schon....also doppelte Vorsichtlächel

Wir ufern hier aber wieder ausgg

W
Waschbär

01.10.2008 um 17:13 Uhr

@Pienzettchen, ausufern, das ist einer meiner vielen zusatz namen...... er kommt gleich nach Uferlos,ausscheifend und unfassbar

P
Pienzettchen

01.10.2008 um 17:19 Uhr

@ Waschbär,

uferloser Waschbär...?! Gehst Du da nicht unter? rätsel gg ausschweifender Waschbär...?! Naja, das könnte passen zwinker unfassbarer Waschbär....?! Na, wenn Du ja kein Ufer hast, kann man Dich ja auch nicht fassen.....nichtwunder

R
Ramona

01.10.2008 um 17:21 Uhr

Pienzettchen! Hör auf, meinen Waschbären anzugraben, der bekommt nämlich von Tiramisu verbalen Dünnschiss!

M2
Midnightlady 2

01.10.2008 um 17:29 Uhr

@Ramona auch du hast kein Vorknutschrecht auf Waschbär.Er ist für alle da.

Ob Ufer oder fassungs los, ist er erstmal von der Leine geht er schnell dem Weibe an die langen Beine.

P
Pienzettchen

01.10.2008 um 17:44 Uhr

@ Ramona

lächel

Mach Dir keine Sorgen....

Is ja nicht so, als ob ich ihn erst heut kennengelernt hätte....*

@ Midnightlady

Vorknutschrecht....lustig....hihi

Also, kein Stress....Alles wird gut...

M
Midnightlady

01.10.2008 um 18:38 Uhr

Midnight2, muss wirklich frustrierend sein,immer nur die zweite Geige zu spielen.

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