Pauschalkräfte - Urlaubsanspruch und Anspruch auf Eingruppierung?
Folgende Situation bei uns: einige Rentner arbeiten überwiegend in der Nachtschicht als Pauschalkräfte für 400€. Damit ist angeblich alles abgegolten wie Urlaub; Zuschläge für Nacht-u. Sonntagsarbeít. Eine Eingruppierung nach Tätigkeit wie für die anderen MA gibt es nicht. Wir wissen als BR, jedem stehen per Gesetz anteilig Urlaub u. Zuschläge zu. In den Arbeitsverträgen steht über Urlaub usw. nichts. Die Verträge wurden aber so akzeptiert und einzeln klagen möchte keiner. Frage: Haben wir als BR eine wirkungsvolle Möglichkeit, dies zu ändern? Wir haben schon mehrmals das Thema angemahnt, aber die Auskunft erhalten, dies wäre Individualrecht und nicht Sache des BR. Ist das ein Fall für die Einigungsstelle? Danke erst mal
Community-Antworten (2)
29.09.2008 um 13:54 Uhr
Hallo Kurt,
klick mal auf untenstehenden Link. Da wird so ziemlich alles dargestellt was Minijobs betrifft. Hoffe es hilft.
Gruß RolfH
02.10.2008 um 12:58 Uhr
Wie überall, Theorie und Praxis Setzt ihr die Rechte für die 400 € Jober durch verlieren sie wahrscheinlich ihren Job. So habe ich das schon erlebt. Wir haben aber erst mit den Betroffenen gesprochen bevor wir an die GL gingen. Mit der Eingungsstelle geht das nicht. Ihr könnt aber trotzdem tätig werden. Der BR ist ja dazu da die Gesetze die zum Schutz der AN gemacht sind zu überwachen. Das ist ein klarer Verstoß gegen das Gesetz. Aber: Wie schon erwähnt könnte das denen den Job kosten. Ist leider so.
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