Erstellt am 28.09.2008 um 20:03 Uhr von Der alte Heini
Bella11
In deinem Fall schützt dich der § 15 Abs. 3, Satz 2 Kündigungsschutzgesetz für sechs Monaten nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses vor einer Kündigung.
Eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund ist aber möglich.
Der o.g. Kündigungsschutz gilt nicht für Mitglieder des Wahlvorstands, wenn dieser durch gerichtliche Entscheidung durch einen anderen Wahlvorstand ersetzt worden ist.
Erstellt am 02.10.2008 um 13:08 Uhr von Rama
Machst du den Vorsitz weil du Kündigungschutz willst, oder machst du es, weil du deiner JAV helfen willst