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Kündigungsschutz JAV-Wahlausschuß?

B
Bella11
Dez 2016 bearbeitet

Hallo, ich werde im Oktober die Wahl zur Jugend- und Auszubildenden Vertretung (JAV) als Vorsitzende des Wahlausschußes organisieren. Meine Frage: wie lange beträgt hier mein Kündigungsschutz?

8.83802

Community-Antworten (2)

DAH
Der alte Heini

28.09.2008 um 22:03 Uhr

Bella11 In deinem Fall schützt dich der § 15 Abs. 3, Satz 2 Kündigungsschutzgesetz für sechs Monaten nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses vor einer Kündigung. Eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund ist aber möglich. Der o.g. Kündigungsschutz gilt nicht für Mitglieder des Wahlvorstands, wenn dieser durch gerichtliche Entscheidung durch einen anderen Wahlvorstand ersetzt worden ist.

R
Rama

02.10.2008 um 15:08 Uhr

Machst du den Vorsitz weil du Kündigungschutz willst, oder machst du es, weil du deiner JAV helfen willst

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