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KBR Sitzung als Verhinderungsgrund

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Batschen
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen :) Ist eine Konzernbetriebsratssitzung ein "Offizieller Verhinderungsgrund" ? Kann man dann ein Ersatzmitglied zur Sitzung Laden?

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Community-Antworten (2)

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Batschen

16.04.2014 um 13:56 Uhr

OK hab es selbst gefunden :) Verhinderungsgründe wären: Krankheit (auch nicht zwangsweise - kommt auf die Erkrankung an), Urlaub (wobei das BR Mitglied auch im Urlaub zur Sitzung kommen darf, wenn es will), Sonderurlaub, Beschäftigungsverbote nach dem MuSchG, BErzGG, Kur, Zivil- /Wehrdienst, Montage, Dienstreise und Fortbildungen nach § 37 Abs. 6 und 7. Eine zeitweilige Verhinderung eines BR - Mitgliedes besteht auch bei Sitzungen des Betriebsausschusses oder eines anderen BR - Ausschusses, da sich die Funktion des BR - Mitgliedes nicht in der Teilnahme an einer BR Sitzung erschöpft. LAG Hamburg, 4.7.77, BB77,1602

Trotzdem danke :)

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Valdi

17.04.2014 um 03:02 Uhr

Bitteschoen :-))))

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