habe eine Frage. Im Zuge der Umsetzung ERA wurden einige MA abgestuft. Als Überschreiter kann nur max 10% auf Tariferhöhungen angerechnet werden der Rest ist nicht anrechenbarer Besitzstand. Es haben aber einige dieser MA freiwillig und ohne Rat des BR eine Vereinbarung mit der GL abgeschlossen, dass sie auf ca. die Hälfte des Besitzstand verzichten.
Können die MA diese Vereinbarung rückgängig machen ?? ( Es kommen jetz zweifel das Sie über den Tisch gezogen worden sind und doch besser mit dem BR gesprochen hätten ).
Aus meiner Sicht ist diese Vereibarung zwichen MA und GL Rechtswiedrig da sie nach TVG §4 'Absatz 4 "Wirkung der Rechtsnorm" verstößt.
Für Eure Hilfe im voraus vielen Dank !!!