W.A.F. LogoSeminare

Vereinbarung bei Umsetzung von ERA

H
henry
Nov 2016 bearbeitet

Hallo Zusammen,

habe eine Frage. Im Zuge der Umsetzung ERA wurden einige MA abgestuft. Als Überschreiter kann nur max 10% auf Tariferhöhungen angerechnet werden der Rest ist nicht anrechenbarer Besitzstand. Es haben aber einige dieser MA freiwillig und ohne Rat des BR eine Vereinbarung mit der GL abgeschlossen, dass sie auf ca. die Hälfte des Besitzstand verzichten. Können die MA diese Vereinbarung rückgängig machen ?? ( Es kommen jetz zweifel das Sie über den Tisch gezogen worden sind und doch besser mit dem BR gesprochen hätten ). Aus meiner Sicht ist diese Vereibarung zwichen MA und GL Rechtswiedrig da sie nach TVG §4 'Absatz 4 "Wirkung der Rechtsnorm" verstößt.

Für Eure Hilfe im voraus vielen Dank !!!

5.90705

Community-Antworten (5)

P
paula

26.09.2008 um 15:09 Uhr

ein Mitarbeiter kann auf tarifvertragliche Reghelungen nur mit Zustimmung der Gewerkschaft verzichten... daher brauch man nichts rückgängig machen da die Vereinbarung nicht wirksam ist

D
DonJohnson

26.09.2008 um 16:44 Uhr

paula hat völlig recht - außerdem wäre eine solche Vereinbarung ein Teil des AV und der TV steht höher in der Rangordnung. Wenn der AV schlechter ist, gilt der TV (Günstigkeitsprinzip).

S
STAN001

27.09.2008 um 11:53 Uhr

Meine Frage dazu: Gilt das Recht auch für "Nicht-Gewerkschafter"?

D
DonJohnson

27.09.2008 um 19:24 Uhr

Na, ich kenne mich nciht wirklich mit ERA als solches aus, aber wenn in einer Firma ERA eingeführt wird, gilt dieses für alle!

S
STAN001

27.09.2008 um 19:53 Uhr

Das es "für alle" gilt ist Sache des AG!

Der wird "den Teufel tun" und die "Nicht-Organisierten" nicht am Ergebnis zu beteiligen! - Dann laufen nämlich alle zur IG rüber!

Ihre Antwort