Erstellt am 26.09.2008 um 11:40 Uhr von VIONÄR
Wählbar sind alle AN, die mind. 6 Monate im Unternehmen sind und das 25. LJ noch nícht vollendet haben, wählen dürfen alle Azubis, wenn sie das 25 LJ. noch nicht vollendet haben.
Erstellt am 26.09.2008 um 11:41 Uhr von Poseidon
Hallo Georg
ja das ist so richtig siehe BetrVG §60(1) und §61(1+2)
Schönes Wochende
Poseidon
Erstellt am 26.09.2008 um 11:44 Uhr von Mona-Lisa
nun war ich zu langsam......... :-((
Erstellt am 26.09.2008 um 12:17 Uhr von georg44
Danke das war schnelle hilfe.