Betriebsratswahl vom AG verhindert
Unternehmensgruppe will Betriebsrat verhindern
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben es nicht immer leicht, wenn sie einen Betriebsrat gründen wollen. Ein Beispiel dafür ist die Firma XXX, die nördlich von München mehrere VW und AUDI Autohäuser betreibt. Dort hat ein Mitarbeiter die notwendigen Schritte für die Gründung eines Betriebsrates einleiten wollen. Dazu ist nach den Vorschriften des Betriebsverfassungsgesetzes zu einer Wahlveranstaltung eingeladen worden. Die Geschäftsleitung in Dachau wurde gebeten, entsprechend den Vorschriften des Gesetzes die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer über die bevorstehende Wahl zu informieren und alle notwendigen Daten für deren Durchführung zur Verfügung zu stellen. Die Initiatoren und IG Metall mussten nun leider feststellen, dass die Unternehmensleitung mit Sitz in Dachau diese Betriebsratswahl entgegen gesetzlicher Vorgaben anscheinend verhindern will. Wir sind deshalb gezwungen, die Wahl eines Betriebsrates mit Hilfe des zuständigen Gerichts durchzusetzen, so ein Initiator der Betreibsratswahl. Die entsprechenden Anträge sind von den DGB-Juristen jetzt gestellt. Ein zuvor geplanter Gesprächsversuch mit dem Firmeninhaber war gescheitert. Stattdessen gab es eine fristlose Kündigung im Betrieb. "Das ist schon eine ziemliche Dreistigkeit", so ein DGB-Regionalsekretär, "die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen Innen haben zu gehorchen und ihre Pflicht zu tun, aber das Recht auf einen Betriebsrat will man Ihnen nicht zubilligen. Mit dieser Einstellung kann man im Jahr 2008 keinen Betrieb mehr führen". Das Betriebsverfassungsgesetz wolle gerade vor willkürlichen und selbstherrlichen Entscheidungen von Arbeitgebern schützen und hat deshalb z.B. bei Kündigungen ein Mitbestimmungsrecht vorgesehen. Was können wir im nächsten Schritt tun ?
Community-Antworten (2)
26.09.2008 um 15:42 Uhr
@rapante:
"...Was können wir im nächsten Schritt tun ?"
Vier Vorschläge von meiner Seite:
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hier keine Firmennamen öffentlich nennen (aber dieses Kind liegt nun leider schon im Brunnen).
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Gegen die ausgesprochene fristlose Kündigung klagen.
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Den Gerichtstermin abwarten, bei dem die Unternehmensführung dazu gezwungen wird, Betriebsratswahlen zuzulassen.
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Nichts ohne Gewerkschaft und/oder Anwalt machen.
Soviel auf die Schnelle von mir. Wem fällt noch mehr ein?
Gruß khel
26.09.2008 um 17:47 Uhr
@rapante:
bitte mache es kenntlich, wenn Du Dein Posting editierst. Wenn jemand später diesen Thread liest, erschließt sich ihm/ihr möglicherweise sonst nicht der Sinn mancher Äußerung. Danke!
Gruß khel
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