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JAV - wie lange darf man Amt ausüben

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DENNIS
Nov 2016 bearbeitet

Hallo,

ich bin vor ca. 2 Jahren zum Vertreter des JAV's in unserem Betrieb gewählt worden. Nun ist der JAV mittlerweile aus dem Unternehmen ausgeschieden, womit ich als sein Vertreter seinen Posten übernommen habe.

Allerdings bin ich mittlerweile 26 Jahre alt, wonach ich dieses Amt gar nicht mehr ausüben dürfte !

Meine Frage lautet nun ob ich das Amt bis zur nächsten Wahl ausüben darf / muss, oder ob in dem Fall unmittelbare Neuwahlen durchgeführt werden müssen.

Für eine Antwort im Voraus vielen Dank

Dennis

8.28902

Community-Antworten (2)

P
Peanuts

26.09.2008 um 12:08 Uhr

"Allerdings bin ich mittlerweile 26 Jahre alt, wonach ich dieses Amt gar nicht mehr ausüben dürfte !"

Falsch; entscheidend ist das Alter zum Zeitpunkt der Wahl.

"Meine Frage lautet nun ob ich das Amt bis zur nächsten Wahl ausüben darf "

Darfst Du!

"oder ob in dem Fall unmittelbare Neuwahlen durchgeführt werden müssen. "

Nein. Für die jetzt bevorstehende Wahl stehst Du allerdings nicht mehr zur Verfügung.

M
Mona-Lisa

26.09.2008 um 12:21 Uhr

@Dennis, ergänzend zu "peanuts".......... im § 61 BetrVG - III. Wählbarkeit (Abs. 2) - mit Kommentierungen kannst du nachlesen, wie es sich verhält, wenn man als JAV 26 Jahre alt ist und sich die Altersbegrenzungen gestalten. Du bist zwar dann nicht mehr als JAV wählbar, aber du könntest deine JAV Tätigkeit dann ja mal in den Betriebsrat verlegen, spätestens 2010 sind die nächsten Wahlen! Und ich finde es immer gut, wenn einer aus der JAV dann Vollmitglied im BR ist, er bringt ein paar Voraussetzungen mit, die nicht schlecht sind. Aber zuvor solltest du natürlich auch gewählt werden!

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