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Dienstplan von Leiharbeitnehmern - Mitbestimmung?

I
iwiminia
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, in unserer Firma werden vermehrt Leiharbeitnehmer eingesetzt. Die werden nur von einem Verleiher bezogen, der diese Kollegen auch nur zum Einsatz in unserer Firma einstellt. Unserem BR wurde nun bekannt, daß die Dienstpläne dieser Kollegen (entwickelt vom Verleiher), vermutlich gegen das Arbeitszeitgesetz verstoßen. Der BR des Verleihers unternimmt nach Aussage der Betroffenen nichts. Frage: Sind die Dienstpläne der Kollegen, die bei uns (und nur bei uns) eingesetzt werden, durch uns mitzubestimmen?

5.05302

Community-Antworten (2)

C
K
klinik

26.09.2008 um 09:32 Uhr

@iwiminia,

ja da seit ihr als BR in der Mitbestimmung:

§ 87 I Nr. 2 BetrVG: Beginn und Ende der Arbeitszeit von LeihAN, sowie deren Pausen (vgl. BAG v. 15.12.1992, AP Nr.1 zu § 14 AÜG). Auch die Lage der Arbeitszeit unterliegt dabei der Mitbestimmung. § 87 I Nr. 2 BetrVG: Soweit keine BV abgeschlossen sind, die auch für LeihAN gelten, unterliegen LeihAN betreffende Entscheidungen im Einzelfall der Mitbestimmung des BR, soweit kollektive Interessen betroffen sind.

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