Hallo nochmals Zusammen,
danke nochmals für die rasche Beantwortung meiner Frage. Leider muss ich hierzu nochmals nachbohren. Wenn ein Passus wie z.B. "Bewerbungen schwerbehinderter Menschen werden bevorzugt behandelt" keine Pflicht ist, wie kann ich dann als Schwerbehindertenvertreter kontrollieren, ob der Arbeitgeber bei Stellenausschreibungen oder vor der Stellenvergabe seine Pflicht im Bezug auf §81.1 SGBIX erfüllt hat. Ich muss mir jedesmal anhören "wir haben bei der Agentur für Arbeit nachgefragt ob schwerbehinderte vermittelt werden können, jedoch ohne Erfolg". Ein schwerbehinderter wurde seit ich denken kann (bin fast 20 Jahre im Unternehmen) jedoch nicht eingestellt. Ich glaube der Arbeitgeber kommt seiner Verpflichtung nicht nach und würde dies gerne kontrollieren. Wie kann ich das tun?? Oder, welche Nachweispflicht hat der Arbeitgeber mir gegenüber??