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Nachweis der Pflichterfüllung des Arbeitgebers gegenüber der SBV

T
Thoing
Nov 2016 bearbeitet

Hallo nochmals Zusammen, danke nochmals für die rasche Beantwortung meiner Frage. Leider muss ich hierzu nochmals nachbohren. Wenn ein Passus wie z.B. "Bewerbungen schwerbehinderter Menschen werden bevorzugt behandelt" keine Pflicht ist, wie kann ich dann als Schwerbehindertenvertreter kontrollieren, ob der Arbeitgeber bei Stellenausschreibungen oder vor der Stellenvergabe seine Pflicht im Bezug auf §81.1 SGBIX erfüllt hat. Ich muss mir jedesmal anhören "wir haben bei der Agentur für Arbeit nachgefragt ob schwerbehinderte vermittelt werden können, jedoch ohne Erfolg". Ein schwerbehinderter wurde seit ich denken kann (bin fast 20 Jahre im Unternehmen) jedoch nicht eingestellt. Ich glaube der Arbeitgeber kommt seiner Verpflichtung nicht nach und würde dies gerne kontrollieren. Wie kann ich das tun?? Oder, welche Nachweispflicht hat der Arbeitgeber mir gegenüber??

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Community-Antworten (2)

L
Lotte

25.09.2008 um 18:47 Uhr

Thoing,

  1. Du könntest mal selbst beim Integrationsfachdienst nachfragen oder dort offene Stellen bekanntgeben.
  2. Du fragst im BR nach, ob es Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen gibt (falls der BR die Bewerbungen einfordert, was ich hoffe)
F
frager1

13.11.2008 um 17:11 Uhr

Hallo,

der BR und auch die SBV können den AG auffordern dieses zu belegen. Der BR könnte auch Einstellungen mitr Hinweis auf den § 81 Absatz 1 verweigern sofern der die Anfrage/ die Anforderungen des § 81 nicht belegen kann. Man kann aber auch einfach einmals beid er Agentur füe Arbeit anfragen, ob denen die freien Stellen gemeldet worden sind und aib der AG seiner Pflicht lt. SGB IX nachgekommen ist. Man kann weiter als SBV/BR der Agentur für Arbeit selbst die offenen Stellen melden.

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