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Abwahl Vorsitzender bei Krankheit?

E
ewergmrss
Jan 2018 bearbeitet

Wir wollen den Betriebsratsvorsitzenden abwählen. das ist ja nach möglich und auch nicht so schwierig. Jetzt hat er sich aber krank gemeldet ( weil er weiß das er abgewählt werden soll ) und keiner weiß wann er wiederkommt. Kann er auch in Abwesenheit abgewählt werden. Der Gesamte BR möchte das.

Gruß ewergmrss

4.49108

Community-Antworten (8)

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pit47

25.09.2008 um 13:07 Uhr

Hallo ewergmrss, es ist gesetzlich möglich, aber ich finde es ist ein schlechter Stil des BR`s. Wenn der BVS krank ist, ist ja jetzt der Stellvertreter der Vorsitzende oder soll der auch abgewählt werden. Empfehlung von mir, mit der Abwahkl abwarten bis der BVS wieder gesund ist.

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ewergmrss

25.09.2008 um 13:21 Uhr

Ein schlechter Stil ist es aber auch, sich - nur weil man weiß das man abgewählt wird - Krank zu melden. Trotzdem noch mal die Frage, wie das konkret möglich ist. Geht das so einfach als wenn er da wäre. Also ganz formal nach § 29, Abs. 3 BetrVG.

Gruß ewergmrss

M
Mona-Lisa

25.09.2008 um 13:25 Uhr

@ewergmrss, ihr könnt ihn auch in Abwesenheit abwählen, Ersatz einladen und los geht's! Nur sollte so ein Schritt gut überlegt sein, sind es wirklich so gravierende Gründe, die euch zu einer Abwahl veranlassen?

N
Neuling45

25.09.2008 um 15:59 Uhr

Hallo ewergmrss, traurig traurig was da abgezogen werden soll und wie mir scheint habt ihr die abwählen wollen nicht gerade sehr viel Erfahrung könnte also zukünftig Schwierigkeiten geben. Schließe mich der Frage von Mona-Lisa an, gibt es wirklich gravierende Gründe ? Glaubt ihr den tatsächlich euer BRV hat sich krankgeschrieben lassen weil der abgewählt werden soll, wieso sollte er ? Hierfür gibt es doch gar keinen Grund, denn er weiss sicherlich was Sache ist und wenn die Mehrzahl Euerer BRM dafür sind kann er ob hier oder fort von seinem Vorsitz abgewählt werden und was solls er bleibt trotzdem ein Betriebsratsmitglied (hat vielleicht sogar den Vorteil von weniger Arbeit) den ganz aus den Betriebsrat geht, ist von Eurer Seite aus nicht machbar, nur wenn es wirklich sehr schwerwiegende Pflichtverletzungen wären könnte ein Ausschluss beantragt werden. Und noch eine weitere Frage hättet Ihr denn einen geeigneten Nachfolger oder wird der dann wenns mal nicht so klappt dann auch wieder abgewählt. Überlegt den Schritt gut.

B
Bonita

25.09.2008 um 16:19 Uhr

HAllo,

Woher wisst Ihr genau, dass der BRV sich krank gemeldet hat, weil er abgewählt werden soll? Oft sind derartige Dinge Behauptungen/Unterstellungen, die aber alle als Tatsachen hinnehmen.

Außerdem bleibt der ehemalige BRV ja im BR. Und je schlechter der Stil umso schlimmer dürfte der Grabenkampf bei der Zusammenarbeit hinterher werden. Und solange er krank/nicht da ist, müsst Ihr ihn ja als Vorsitzenden nicht ertragen.

P
packer

25.09.2008 um 16:25 Uhr

moin ewer...,

kurze frage: warum wollt ihr ihn eigentlich abwählen? und was sagt er eigentlich dazu? und wieso hab ich das gefühl, daß das mit der abwesenheit nur ein vorgeschobener grund von euch ist?

aus gründen der fairness und des anstandes würde ich wenigstens warten und eine aussprache herbeiführen....

"wer nichts falsch macht macht nichts"

M
Mainpower

25.09.2008 um 17:18 Uhr

Hallo, Grund der AU-Bescheinigung "Abwahl als BR-Vorsitzender"? die Krankenkasse wird Augen machen!

D
DonJohnson

25.09.2008 um 19:08 Uhr

Darf ich auch noch meinen Senf dazu geben (lach)?

Ok, die Gründe sollten hier echt mal dargebracht werden, aber vermutlich willst du gar keine Stellungnahme von uns dazu, ob das wirklich Gründe snd - letztendlich auch völlig egal. Ich finde nciht nur, dass es ein schlechter Stil ist, sowas wärend seiner Abwesenheit zu machen (obwohl es geht, da sein Stelli das auf die TO setzen kann), eure Unterstellung alleine ist - na, sagen wir mal anders, mir bleibt die Spucke weg - verteidigt ihr so auch eure anderen Kollegen so vor dem AG? Pure Unterstellung reicht? Warum schwärzt ihr ihn nicht sofort beim AG an, vielleicht habt ihr Recht und er wird entlassen - das wäre doch was, oder? Ihr könnt der fristlosen Kündigung ja zustimmen!

Weißt du was? Neuling45 hat doch Recht! Du fragst hier eine solche Kleinigkeit, das heißt, dass du es nciht weißt (und deine anderen BR Kollegen wohl auch nciht) und dann denkst du ihr seid besser dran, wenn er den orsitz abgegeben hat? Was macht denn ein BRV - er ist Srachrohr des Gremiums, nciht mehr, nciht weniger - denke mal bitte darüber nach.

Wenn du aber Lust hast, erkläre uns den Wunsch dieses weitreichenden Schrittes (Außenwirkung des Gremiums)!

Da sind wir glaube ich alle gespannt!

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