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Seminarteilnahme unklar

K
kiki
Nov 2016 bearbeitet

Folgende Frage: Einige Mitglieder des Gremiums, darunter auch die Stellvertr. Vors. sollen im März das Seminar Arbeitsrecht II als Inhouse absolvieren. Die BR-Vors. wird i.d. Jahr zu einem Seminar Rechtsprechung aktuell fahren. Nun möchte die Stellvertreterin auch mit zu diesem Seminar. Wir sind der Meinung das es nicht nötig ist wenn 2 Personen dieses Seminar besuchen, zumal die Stellvertr. ja auch erst das andere Seminar besucht. Liegen wir da richtig? Wie würdet Ihr das handhaben?

2.132016

Community-Antworten (16)

T
Tanzbär

16.02.2012 um 08:21 Uhr

Ich kenne eure derzeitige Situation im Betrieb nicht, aber Ihr habt ja einen eigenen Standpunkt dazu. Zum Seminarbesuch wird ein Beschluss gebraucht und die Mehrheit entscheidet letztendlich.

L
Lernender

16.02.2012 um 08:32 Uhr

Warum wollt ihr verhindern das sich ein BR Wissen aneignet, noch dazu Grundwissen das er nicht nur dringend braucht sondern für seine Arbeit haben muss? Stille Post beim Wissenstransfer reicht nicht aus. Seid froh das ihr engagierte Kollegen habt. Im übrigen, hättest du nötige Seminare besucht, käme eine solche Ffrage erst gar nicht auf.

K
kiki

16.02.2012 um 09:02 Uhr

An Lernender , danke für die Antwort du bist ja ein ganz Schlauer!!! Das Grundwissen wird ja auf dem Arbeitsrechtsseminar vermittelt. Im übrigen, auf solche Kommentare kann man auch verzichten.

K
kainil

16.02.2012 um 09:19 Uhr

Hallo KiKi,

warum wollt Ihr verhindern, das die Stellvertr. Vorsi. dieses Seminar besucht? Das ist ein Seminar, welches für BR-Mitglieder sind, die über Grundkentnisse im BetrVG. sowie Arbeitsrecht verfügen. Diese Aussage, das dieses Seminar nur 1 Person besuchen soll, ist Quatsch. Wenn Du Kinder hast schickst du ja auch nicht nur ein Kind zur Schule, und dieses bringt den anderen Kindern das dann bei. Es ist kein Arbeitnehmer als BR geboren, und darum seit froh, das Ihr BR habt, die diese Aufgabe ernst nehmen und sich weiterbilden wollen, damit Sie als BR arbeiten können zum Wohle der Belegschaft.

L
Lernender

16.02.2012 um 09:21 Uhr

@kiki

Arbeitgeber?

K
Kulum

16.02.2012 um 09:24 Uhr

@kiki

Lernender hat aber recht. Seid lieber froh, dass ihr Betriebsratsmitglieder habt, die sich schulen lassen wollen. Das Recht und die Pflicht dazu haben sie allemal.

K
Kölner

16.02.2012 um 10:21 Uhr

@all Nein. Die mehrfache Teilnahme ist an einem Rechtsprechungsseminar ist abzulehnen. Das sind ja regelmäßig auch nur eine Art von 'Dankeschön-Seminaren', damit der BRV im letzten Teil seiner Amtszeit noch einmal tüchtig und gut essen kann. Und wenn schon: Ein BRV kann doch wohl lässig den Wissentransfer gewährleisten und ist sicher in der Lage die in einem solchen Seminar besprochenen Inhalte zu multiplizieren. Überlegenswert ist auch, warum man einem AG hier Munition liefern sollte, die Kosten eines BR mal anschaulich dem Betrieb zu verdeutlichen. So geht das einfach nicht. . . . . . :))

R
rkoch

16.02.2012 um 10:23 Uhr

Das Grundwissen wird ja auf dem Arbeitsrechtsseminar vermittelt.

Und außerdem: Das Grundwissen auf das Lernender anspielt wird im BR 1 Seminar vermittelt, nicht auf den Arbeitsrecht-Seminaren.....

Im übrigen stehe ich hinter den Kollegen: Wenn sich BRM fortbilden wollen dann sollte der BR IMMER den entsprechenden Beschluß fassen. Ein Seminar abzulehnen ist nicht Aufgabe des BR sondern des AG. (vgl. Antwort 5). Für BR ist es doch eher ein Problem BRM die sich gegen Fortbildung sträuben vom Gegenteil zu überzeugen......

G
gironimo

16.02.2012 um 10:25 Uhr

Ich kann an der Antwort von Lernender nichts anstößiges finden.

Arbeitsrecht II vermittelt Grundkenntnisse, aktuelle Rechtsprechung geht auf neue Entwicklungen ein. Ganz verschiedene Themen.

Bedenkt das Wissensgefälle zwischen AG und BR. Der AG hat eine Riege von Experten um sich, die für ihn die verschiedenen Themenbereiche bearbeiten (Leiter der IT; Finanzbuchhalter, Personalreferenten, Rechtsanwälte und andere studierte Experten), die er auch für das Zusammenwirken mit dem BR einsetzen kann.

Dieses Fachwissen ist im BR naturgemäß nicht in diesem Umgfang vorhanden. Darum hat der Gesetzgeber den § 37.6 BetrVG geschaffen. Diese Bildungsmöglichkeit zu nutzen stellt keine Belohnung für BR-Mitglieder dar, sondern ist absulot erforderlich um "auf Augenhöhe" verhandeln zu können. Nutzt diese Möglichkeiten!!!!!

K
kiki

16.02.2012 um 10:44 Uhr

an Kölner, ja genau so sehen wir das auch. In den letzten Jahren ist bei uns immer nur eine Person zu diesem Sem. gefahren. Das hat auch mit dem AG keine Probleme gegeben. Ich find auch man sollte Konfrontationen nicht zwingend herausfordern. Bei uns werden Seminarunterlagen immer allen zur Verfügung gestellt. Da wir hier im Gremium schon einige Wechsel hatten sind i.d. letzten Zeit auch reichlich Kosten für Schulungen aufgelaufen. Darum sollte man auch mal auf dem Teppich bleiben. Nicht jeder Zweck heiligt alle Mittel.

R
rolfo

16.02.2012 um 10:49 Uhr

Ich wundere mich eigentlich , ihr macht ein Inhouse Seminar AR 2. Die Themen bei einem Inhouse Seminar werden doch weitgehend vom BR festgelegt. Warum wird hier nicht " Aktuelle Rechtsprechung " mit einbezogen?

L
Lernender

16.02.2012 um 10:59 Uhr

@kölner

vermute ich richtig, du willst provozieren?

R
rkoch

16.02.2012 um 11:07 Uhr

@kiki

Kennst Du dieses Zeichen:

:))

am Ende von kölners Beitrag, falls nicht, guckst Du hier:

http://de.wikipedia.org/wiki/Emoticon

Oder auf Deutsch: kölners Beitrag war ein sarkastischer WITZ! (Wobei dann :D :p richtiger gewesen wäre.... aber der Doppelgrinser ist auch nett :^) )

Dagegen kann ich bei Deinem Beitrag kein Emoticon erkennen - muss also vermuten, dass Du das was Du da schreibst wahrscheinlich auch noch ernst meinst! (Wobei ich Dir in Details nicht ganz unrecht gebe, zumindest was den vorletzten Satz angeht)

L
Lernender

16.02.2012 um 11:14 Uhr

hab wieder was gelernt. Danke rkoch und kölner.

P
Petrus

16.02.2012 um 12:16 Uhr

Wobei ich im konkreten Fall schon verstehen könnte, wenn der ArbGeb ein Problem mit dem Seminar "akt. Rechtssprechung" hätte, das quasi im Anschluss an AR II besucht wird. Bei einem guten Seminaranbieter wird es kaum vorkommen, dass da ein vor 10 Jahren erstelltes Seminarmanuskript "abgespult" wird und nicht auf aktuelle Änderungen und Entwicklungen eingegangen wird. Und da in diesem Sinne AR II ebenfalls auf die aktuelle Rechtsprechung aufsetzen sollte, könnte man die Erforderlichkeit des Rechtsprechungsseminars schon in Zweifel ziehen... Wie wär es stattdessen mit AR III?

C
charlene

16.02.2012 um 12:48 Uhr

Prinzipiell geb ich meinen Vorrednern recht. Ich sehe es genauso, dass man als Gremium nicht versuchen sollte, Seminare zu verhindern, vorallem wenn es um Grundwissen und das nötige 'Handwerkzeug' für die tägliche Arbeit im BR geht. Allerdings kann ich auch aus eigener Erfahrung sprechen: Ich habe im letzen Jahr zuerst ein Arbeitsrechtsseminar besucht und war dann drei Monate später auf einem Tagesseminar zum Thema aktuelle Entwicklungen im Arbeitsrecht. Das hätte ich mir allerdings sparen können, da uns alle neuen Entwicklungen bereits im ersten Arbeitsrechtseminar vermittelt wurden. Petrus hat Recht, bei einem guten Seminaranbieter wird immer die aktuelle Rechtsprechung mit einbezogen, alles andere würde auch keinen Sinn machen. Vielleicht solltet ihr mal abwarten, bis die stellv. BRV das Seminar AR 2 besucht hat. Wenn sie dann berichtet, dass in diesem Seminar nicht ausreichend auf die aktuelle Rechtsprechung eingegangen wurde, könnt ihr immernoch den nötigen Beschluss fassen.

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