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Dieser Beitrag ist vor 17 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Neue Betriebsvereinbarung - Gibt es die Möglichkeit, dass wir auf externe Berater zugreifen?

T
Torsten341
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Kollegen,, für unsere Büroabteilung soll es eine neue BV geben, wir ihr Euch Denken könnt ist die natürlich von der Rechtsabteilung ausgearbeitet. Wenn man nun selbstkritisch genug ist, weiß man das man damit völlig überfordert ist. Nun meine Frage an Euch, wen können wir zu Rate ziehen damit wir nicht über den Tisch gezogen werden. Gibt es die Möglichkeit das wir auf Externe Berater zugreifen, wenn ja wo können wir das Nachlesen? MfG Torsten

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Community-Antworten (2)

D
DonJohnson

24.09.2008 um 19:44 Uhr

Rechtsanwäte (mit Beschluß und natürlich "Erlaubnis" bezüglich der Kostenübernahme vom AG), GEW (oder wie ich heute hier lesen müsste vielleicht Gew - lach - ich meine Gewerkschaft) wenn ihr drin seid, bekommt ihr das kostenlos und AG hat nix damit zu tun außer eure Arbeitszeit als BR Arbeit normal zu entgelten und vielleicht bei OBI, das glaube ich aber nciht wirklich! Die GEW ist wenn ein paar von euch drin sind kein externer Berater. Die Hinzuziehung also kostenlos. Aus dem Grund benötigt es nur den Beschluss, dass die Kollegen so und so dann und dann zur Gewerkschaft gehen wegen Überprüfung BV! Oder ihr ladet die GEW zu eurer Sitzung ein und die brrät auch da. Dann solltet ihr aber dem AG Bescheid geben, dass jemand kommt, und auch wer kommt, dann muß er sie oder ihn Zutritt gewähren.

IW
Inkognito Weissnicht

25.09.2008 um 19:08 Uhr

Wobei wenn ihr eine Rechtsabteilung unterhaltet die euere BVs ausarbeitet die Gleichheit der Waffen gelten sollte. Also lieber mal einen RA fragen als einen "armen" Gewerkschaftssekretär. Zuständiger § ist für den Rechtsanwalt 80(3) BetrVG Für die Gewerkschaft wählt ihr am besten den §31 BetrVG, der Hinweis auf den Gewerkschafter und den Arbeitgeber stammt aus dem § 2 BetrVG

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