Arbeitsverhältnis eines schwerbehinderten ruht - als SBV für diesen Kollegen noch zuständig?
Ein schwerbehinderter Kollege ist seit 3 Jahren arbeitsunfähig und bekommt in dieser Zeit Erwerbsunfähigkeitsrente, die noch für einige Monate befristet ist. Das Arbeitsverhältnis ruht in dieser Zeit.
Meine Fragen:
- Bin ich in dieser Zeit als SBV für diesen Kollegen noch zuständig ?
- Gehören Aufwände, die ich wegen des Kollegen habe (z.B. Hilfestellung bei Ämtern) noch zu meiner Arbeitszeit oder wäre das mein Privatvergnügen, da das Arbeitsverhältnis aktuell ruht ?
- Ist die Person bei Wahlen (SBV, Betriebsrat, Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat) wahlberechtigt ?
Community-Antworten (1)
24.09.2008 um 12:20 Uhr
. . . ich würde den § 95 SGB IX schon so interpretieren, dass Du dafür zuständig bist. Wie sonst willst Du die Eingliederung fördern? Außerdem: auch bei einem ruhenden Arbeitsverhältnis ist man noch betriebszugehörig, nur nicht zur Arbeitsaufnahme verpflichtet . . .
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