Erstellt am 23.09.2008 um 11:42 Uhr von carrie
@GIZMO
Wenn der Anbieter das Seminar mit Übernachtung anbietet, wird er euch sicherlich auch beraten können, wie das rechtlich durchzusetzen ist.
Nach der Rechtssprechung des BAG muss der AG jedenfalls dann die Reiskosten tragen, wenn das betreffende Betriebsratsmitglied mindestens fünf Kilometer vom Veranstaltungsort entfernt wohnt
(BAG vom 7.6.1984, AP Nr. 24 zu § 40 BetrVG 1972)
Erstellt am 23.09.2008 um 12:31 Uhr von andi66
@GIZMO
Wenn der Mitarbeiter mit dem eigenen PKW anreist, ist die Reisezeit = Arbeitszeit. Hinzu kommt die Kilometerpauschale, die in eurem Betrieb bei Dienstreisen üblich ist.
Ich glaube nicht, dass sich das für euren AG lohnt.
Gruß Andi