Betrieb plötzlich "dicht" - was nun?
Hallo liebe BR-Kolleginnen und Kollegen,
ich brauche euren Rat und hoffe auf Hilfe der Profis...
Unser Chef plant den Betrieb (< 10 MA) im Ende Oktober "dicht" zu machen - keine Insolvenz - einfach zumachen, Geschäfte laufen nicht, rote Zahlen, lohnt sich nicht mehr, etc., etc.
Offiziell wissen wir natürlich noch nichts davon!
Was bleiben uns bzw. dem Einzelnen nun noch für Möglichkeiten? Sicher ist es die "unternehmerische Freiheit" seinen Betrieb dicht zu machen wenn es dem Chef passt... Gibt es da trotzdem irgendwelche Regeln die er einhalten muss?
Hat der BR noch Möglichkeiten das bestmögliche für die MA aus der Sache rauszuholen?
Was ist mit den MA die z. B. 6 Monate Kündigungsfrist haben, müssen die weiterbezahlt werden oder bestehen ab dem "Dichtmachen" keinerlei Pflichten mehr den Angestellten gegenüber?
Ich hoffe auf eure Hilfe! Vielen Dank im Voraus!
Gruß Maria W.
Community-Antworten (8)
22.09.2008 um 15:00 Uhr
moin maria,
das hört sich nicht gut an... sch...spiel!
schau mal bitte hier, da ist geregelt was passiert, wenn ein AG einfach die butze zu macht:
http://de.wikipedia.org/wiki/Insolvenzgeld
ich wünsch euch allesgute!
packer
22.09.2008 um 15:09 Uhr
Hallo packer,
erstmal vielen Dank für die Antwort!
Ja, das ist wirklich eine fast aussichtslose Situation und anscheinend gängige Praxis heutzutage...
Allerdings ist es so, dass der Chef KEINE Insolvenz anmelden will, sondern den Laden auf andere Weise dicht machen will? Einstellung des Geschäftsbetriebes oder so ähnlich...
Insolvenzgeld usw. bekommen wir also NICHT. Aber steht uns überhaupt etwas zu, was ist mit den MA die schon 15 Jahre und länger im Betriebs sind (-> Kündigungsschutz), ist das Ganze ausgehebelt wenn der Chef "dicht" macht?
Nochmals Gruß Maria
22.09.2008 um 15:32 Uhr
Hallo Maria W. Wenn ihr da nicht rechtskundig seid, nehmt die zust. Gewerkschaft in Anspruch oder einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht.
Der Chef muss rechtzeitig betriebsbedingt. kündigen und Entgelt bis Ende Küfrist bezahlen
Sozialplan /Interessenausgleich, ist i.d.R.. erst ab 20 Arbeitnehmer durchführbar.
Die Betriebsschließung muss bei der Arbeitsagentur angezeigt werden, AN sich rechtzeitig bei Arbeitsagentur melden.
22.09.2008 um 16:42 Uhr
Hallo Konrad,
danke für die Tipps und Hinweise.
Wir hatten schon gedacht, der Chef kann machen was er will - so einfach ist es dann wohl doch nicht "einfach" "dicht" zu machen.
Wir werden jetzt trotzdem überlegen einen RA oder die Gewerkschaft einzuschalten, nicht dass wir eines Tages vor verschlossener Tür stehen...
Danke und Gruß Maria
22.09.2008 um 17:42 Uhr
das mit dem Sozialplan könnte aber trotzdem interessant sein. es kommt nämlich auf die Anzahl der MA im Unternehmen und nicht im Betrieb an. Gibt es also noch andere Betriebe im Unternehmen und wieviele MA haben die?
22.09.2008 um 17:44 Uhr
@ maria,
doch doch... die regelung greift doch gerade dann, wenn es keine arbeitgeberseitige insolvenz gibt... die stellt dann die Agentur für arbeit fest... lies dir bitte die seite noch einmal gründlich durch. da stehen auch die fristen für die kollegenInnen wann und wie sie den antrag stellen müssen...
@ konrad
und wenn der AG darauf pfeifft????
22.09.2008 um 18:09 Uhr
@packer: „wenn der AG nicht zahlt?“
Nun der Rechtsanspruch begründet sich auf den Arbeitsvertrag nach BGB, somit sind Lohn und Gehalt bis zum Ende der Kündigungsfrist rechtswirksam einklagbar, je nach Rechtsform der Firma haftet AG auch evtl. mit dem Privatvermögen.
22.09.2008 um 18:13 Uhr
@ konrad
die frage stellt sich für mich so dar... was passiert mit uns wenn sich der AG einfach verfazzt?
Konrad mein lieber, was ist denn mit all den schönen karibikinseln? oder es gibt einfach nichts mehr zu holen, auch kein privatvermögen...?
das war meine antwort... der worst case sozusagen... soll sogar in echt vorkommen... leider...
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