Erstellt am 22.09.2008 um 13:00 Uhr von packer
moin maria,
das hört sich nicht gut an... sch...spiel!
schau mal bitte hier, da ist geregelt was passiert, wenn ein AG einfach die butze zu macht:
http://de.wikipedia.org/wiki/Insolvenzgeld
ich wünsch euch allesgute!
packer
Erstellt am 22.09.2008 um 13:09 Uhr von Maria_W
Hallo packer,
erstmal vielen Dank für die Antwort!
Ja, das ist wirklich eine fast aussichtslose Situation und anscheinend gängige Praxis heutzutage...
Allerdings ist es so, dass der Chef KEINE Insolvenz anmelden will, sondern den Laden auf andere Weise dicht machen will? Einstellung des Geschäftsbetriebes oder so ähnlich...
Insolvenzgeld usw. bekommen wir also NICHT. Aber steht uns überhaupt etwas zu, was ist mit den MA die schon 15 Jahre und länger im Betriebs sind (-> Kündigungsschutz), ist das Ganze ausgehebelt wenn der Chef "dicht" macht?
Nochmals Gruß
Maria
Erstellt am 22.09.2008 um 13:32 Uhr von Konrad
Hallo Maria W.
Wenn ihr da nicht rechtskundig seid, nehmt die zust. Gewerkschaft in Anspruch oder einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht.
Der Chef muss rechtzeitig betriebsbedingt. kündigen und Entgelt bis Ende Küfrist bezahlen
Sozialplan /Interessenausgleich, ist i.d.R.. erst ab 20 Arbeitnehmer durchführbar.
Die Betriebsschließung muss bei der Arbeitsagentur angezeigt werden, AN sich rechtzeitig bei Arbeitsagentur melden.
Erstellt am 22.09.2008 um 14:42 Uhr von Maria_W
Hallo Konrad,
danke für die Tipps und Hinweise.
Wir hatten schon gedacht, der Chef kann machen was er will - so einfach ist es dann wohl doch nicht "einfach" "dicht" zu machen.
Wir werden jetzt trotzdem überlegen einen RA oder die Gewerkschaft einzuschalten, nicht dass wir eines Tages vor verschlossener Tür stehen...
Danke und Gruß
Maria
Erstellt am 22.09.2008 um 15:42 Uhr von paula
das mit dem Sozialplan könnte aber trotzdem interessant sein. es kommt nämlich auf die Anzahl der MA im Unternehmen und nicht im Betrieb an. Gibt es also noch andere Betriebe im Unternehmen und wieviele MA haben die?
Erstellt am 22.09.2008 um 15:44 Uhr von packer
@ maria,
doch doch... die regelung greift doch gerade dann, wenn es keine arbeitgeberseitige insolvenz gibt... die stellt dann die Agentur für arbeit fest... lies dir bitte die seite noch einmal gründlich durch. da stehen auch die fristen für die kollegenInnen wann und wie sie den antrag stellen müssen...
@ konrad
und wenn der AG darauf pfeifft????
Erstellt am 22.09.2008 um 16:09 Uhr von Konrad
@packer: „wenn der AG nicht zahlt?“
Nun der Rechtsanspruch begründet sich auf den Arbeitsvertrag nach BGB, somit sind Lohn und Gehalt bis zum Ende der Kündigungsfrist rechtswirksam einklagbar, je nach Rechtsform der Firma haftet AG auch evtl. mit dem Privatvermögen.
Erstellt am 22.09.2008 um 16:13 Uhr von packer
@ konrad
die frage stellt sich für mich so dar... was passiert mit uns wenn sich der AG einfach verfazzt?
Konrad mein lieber, was ist denn mit all den schönen karibikinseln?
oder es gibt einfach nichts mehr zu holen, auch kein privatvermögen...?
das war meine antwort... der worst case sozusagen... soll sogar in echt vorkommen... leider...