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Entscheidungsrecht BR

T
thocotana
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, eine Firma mit 19 Angestellten. Der BrV hat mit der Betriebsltg. eine Arbeitszeitänderung vereinbart. Zuvor wurde der BRV von Arbeitskollegen aufmerksam gemacht, vor der Vereinbarung eine Betriebsversammlung zwecks Abstimmung einzuberufen. Das hat der BRV jedoch nicht getan! Kann man den Beschluß anfechten. (BRV alleiniges BR-Mitglied) Vielen Dank Thomas

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Community-Antworten (3)

K
Kurzarbeiter

22.07.2011 um 11:52 Uhr

Nein! Der BR oder hier der BRV beschließt alleine und muss sich vorher nicht mit den AN beraten. Er kann und sollte sie Informieren und er sollte auch wirklich ihre Interessen vertreten, denn sonst könnte er bei der nächsten Wahl ggf. auf Gegenkandidaten stoßen. Interessierte AN wie DU offenbar hatten ja die Möglichkeit selbst bei der Wahl anzutreten und dann alles besser zu machen.

D
DerAlteHeini

23.07.2011 um 00:01 Uhr

thocotana Bevor hier eine vernünftige Aussage getätigt werden kann, solltest Du mitteilen um was für eine Arbeitszeitänderung es sich handelt. Weiter dürfte es wichtig sein, ob mit den Arbeitsverträgen Arbeitszeiten vereinbart wurden und ob ein Tarifvertrag bei euch anzuwenden ist.

T
thocotana

23.07.2011 um 11:51 Uhr

wir arbeiten in 4 Schichten.F/S/N/Frei. Während der N-Schicht wird um eine Person reduziert, die dann Frühschicht arbeitet.(06:00-14:00 Uhr)Jetzt soll diese Person aber von 07:00 -15:45 Uhr arbeiten, was zur folge hat,dass die bezahlte Pause weg fällt,noch einmal mehr den Rhytmus ändert, und vielleicht auch die Schichtzulage gekürzt wird.

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