Erstellt am 19.09.2008 um 23:05 Uhr von BR-Hexe
@huhn
bevor es zu eine Einigungsstellenverfahren kommt, müssen die Verhandlungen mit den AG als gescheitert gelten.
Wir haben bezüglich Daten grundsätzlich eine Leistungs- und Verhaltenskontrolle ausgeschlossen.
Natürlich könnt ihr euch einen Sachverständigen hinzuziehen, und mit dem dadurch gewonnenen Wisse geht ihr n weitere Verhandlungen mit dem AG.
Erstellt am 22.09.2008 um 11:46 Uhr von paula
@huhn
Sachverständigen gibt es nach § 80 Abs. 3 BetrVG. falls der aG hier nicht zustimmt würde ich hier durchaus mal das Gericht bemühen und diesen einklagen...
Die Verhandlungen müssen für gescheitert erklärt werden und dann geht es darum sich auf einen Vorsitzenden zu einigen oder falls hier keine Übereinstimmung möglich ist diesen vom Gericht bestellen zu lassen. Das gleiche gilt für die Zahl der Beisitzer. In der Enigungsstelle selber ist es einfacher einen Sachverständigen als Beisitzer dazuzunehmen.
Was den Ausschluss der Leistungs- und Verhaltenskontrolle angeht:
Für die Eingangs- und Zeitkontrolle sehe ich schlechte Karten hierbei eine Leistungs- und Verhaltungskontrolle durch Spruch der Einigungsstelle ausgeschlossen zu bekommen. Hier kann der AG sehr einfach argumentieren, dass er da eine entsprechende Kontrolle durchführen möchte.
Bei SAP wird er seine Argtumente sammeln müssen und dann wird die Enigungsstelle sehen wie hier Datenschutz/Mitarbeiterinteresse und AG-Interesse unter einen Hut gebracht werden können
Unser BR hat leider in den letzten Enigungsstellen hier eine Leistungs- und Verhaltenskontrolle nicht verhindern können. Es sind jetzt aber die genauen Kennzahlen, die Berichtszeiträume und die Zugriffsberechtigungen festgeschrieben. Aber das war nicht das was wir erreichen wollten :-(