Einberufung einer Einigungsstelle
Hallo zusammen,
habt ihr Erfahrung mit Einigungsstellenverfahren? Wie geht man da am besten vor? Es geht hier um Daten-Persönlichkeitschutz. Oder sollen wir uns einen Sachverständigen z.B von der TBS hinzuziehen.
Wir wollen als BR erreichen das gewonnene daten aus EDV wie BDE SAP Zutrittskontrolle und Zeiterfassung nicht gegen die Mitarbeiter vervendet werden. Die daten sollen lediglich zu Prozessoptimierungen genützt werden dürfen. Wieviel Leistungs uns verhaltenskontrolle ,im Bezug auf das Arbeitsverhältnis, müßen dürfen wir als BR in einer BV zulassen , erlauben.
Liebe Grüße
Huhn
Community-Antworten (2)
20.09.2008 um 01:05 Uhr
@huhn bevor es zu eine Einigungsstellenverfahren kommt, müssen die Verhandlungen mit den AG als gescheitert gelten. Wir haben bezüglich Daten grundsätzlich eine Leistungs- und Verhaltenskontrolle ausgeschlossen. Natürlich könnt ihr euch einen Sachverständigen hinzuziehen, und mit dem dadurch gewonnenen Wisse geht ihr n weitere Verhandlungen mit dem AG.
22.09.2008 um 13:46 Uhr
@huhn Sachverständigen gibt es nach § 80 Abs. 3 BetrVG. falls der aG hier nicht zustimmt würde ich hier durchaus mal das Gericht bemühen und diesen einklagen...
Die Verhandlungen müssen für gescheitert erklärt werden und dann geht es darum sich auf einen Vorsitzenden zu einigen oder falls hier keine Übereinstimmung möglich ist diesen vom Gericht bestellen zu lassen. Das gleiche gilt für die Zahl der Beisitzer. In der Enigungsstelle selber ist es einfacher einen Sachverständigen als Beisitzer dazuzunehmen.
Was den Ausschluss der Leistungs- und Verhaltenskontrolle angeht: Für die Eingangs- und Zeitkontrolle sehe ich schlechte Karten hierbei eine Leistungs- und Verhaltungskontrolle durch Spruch der Einigungsstelle ausgeschlossen zu bekommen. Hier kann der AG sehr einfach argumentieren, dass er da eine entsprechende Kontrolle durchführen möchte. Bei SAP wird er seine Argtumente sammeln müssen und dann wird die Enigungsstelle sehen wie hier Datenschutz/Mitarbeiterinteresse und AG-Interesse unter einen Hut gebracht werden können
Unser BR hat leider in den letzten Enigungsstellen hier eine Leistungs- und Verhaltenskontrolle nicht verhindern können. Es sind jetzt aber die genauen Kennzahlen, die Berichtszeiträume und die Zugriffsberechtigungen festgeschrieben. Aber das war nicht das was wir erreichen wollten :-(
Verwandte Themen
Einigungsstelle wieder abberufen ?
ÄlterKann durch einen neuen Gremiumsbeschluss ein Beschluss für die Einberufung einer Einigungsstelle widerrufen werden ? Beispiel, BV soll entstehen, BR und AG werden sich nicht einige = Verhandlungen ges
Fristlose Kündigung ohne Einberufung einer Sondersitzung?
ÄlterFristlose Kündigung ohne Einberufung einer Sondersitzung? Stellvertretender BR-Vorsitzender nimmt in der Urlaubsvertretung der BR-Vorsitzenden eine fristlose Kündigung an und telefoniert hierzu ledig
Einigungsstelle - Ja oder Nein oder sollten wir nicht doch alles einem Anwalt übergeben?
ÄlterHey, wir haben einige probleme mit unserem Geschäftsführer so das es zu keiner gütlichen Einigung mehr kommen kann und er möchte jetzt eine Einigungsstelle. Ist es ratsam einer Einigungsstelle zuzu
Einigungsstelle wegen Urlaub
ÄlterHallo liebe Kollegen, kann der BR die Einigungsstelle zur Klärung des Urlaubes eines Mitarbeiters anrufen. Situation: Ein Mitarbeiter (BR-Mitglied) möchte in den Sommerferien 4 Wochen Urlaub ha
Einigungsstelle im Betrieb - was kann die leisten?
ÄlterHallo zusammen, ich habe mal gelesen das bei Streitigkeiten zwschen AG und BR die Einigungsstelle angerufen werden kann. Diese soll wohl aus neutralen Mitarbeitern bestehen. Aber ist das denn sinnvol