Kann eine Abmahnung ohne vorherige Ermahnung erstellt werden?

Und eine weitere Frage:
Ein Kollege wurde nach seinem mündlichen Einspruch gegen die o. g. Abmahnung darüber informiert, dass vor Wochen bereits eine Abmahnung vom Chef wegen einer anderen Sache unterschrieben wurde, die der AN jedoch nie erhielt. Sie wurde ohne sein Wissen in seine Personalakte gelegt.

Nun will dieser Kollege zum Anwalt gehen. Zum einen weil die ausgehändigte Abmahnung ungerechtfertigt ist (es gibt hierfür sogar Zeugen) und weil er erwirken will, die nicht zugestellte Abmahnung aus seiner Akte zu entfernen.

In der nicht zugestellten ging es darum, dass er eines seiner Werkzeuge während eines Außeneinsatzes vergessen hatte. Er wurde jedoch telefonisch sofort darüber informiert und holte das Werkzeug einen Tag später ab. Es entstand kein Schaden. Haftet der AG nicht für solche "Vergesser", die nun einmal im Alltag passieren können, wenn man 15 kg Arbeitsmaterial mit sich herumträgt?